Die Römer.
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Probleme. Man könnte an ihr nur das Moment der allgemeinen
Menschlichkeit hervorheben, das sie besonders später in der
Gesinnung verbreitete (z. B. Seneka, Mark Aurel); doch ist
dieses nicht bloß im Leben, sondern auch in ihrer Lehre selbst
nicht gestaltend geworden für die rechtlichen und staatlichen
Einrichtungen.
Viel wichtiger als die philosophischen und politischen
Schriftsteller der Römer sind deßhalb für den weltgeschichtlichen
Fortgang der Rechtsideen ihre rechtlichen Gestaltungen selbst und
zum Theil deren Auffassung bei den positiven Rechtsgelehrten.
Hiervon ist an andern Orten dieses Werks, besonders in dem
Anhang zum Privatrecht „über den Werth des römischen
Rechts"*) ausführlich gehandelt, und kann deßhalb hier sofort
zu der nächsten Periode, die wirklich neue wissenschaftliche Ideen
bietet, der Rechtsphilosophie des Mittelalters, übergegangen
werden.
*) S. II. Band, 1. Abth. S. 509.