Full text: Geschichte der Rechtsphilosophie (1)

Die Römer. 
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Probleme. Man könnte an ihr nur das Moment der allgemeinen 
Menschlichkeit hervorheben, das sie besonders später in der 
Gesinnung verbreitete (z. B. Seneka, Mark Aurel); doch ist 
dieses nicht bloß im Leben, sondern auch in ihrer Lehre selbst 
nicht gestaltend geworden für die rechtlichen und staatlichen 
Einrichtungen. 
Viel wichtiger als die philosophischen und politischen 
Schriftsteller der Römer sind deßhalb für den weltgeschichtlichen 
Fortgang der Rechtsideen ihre rechtlichen Gestaltungen selbst und 
zum Theil deren Auffassung bei den positiven Rechtsgelehrten. 
Hiervon ist an andern Orten dieses Werks, besonders in dem 
Anhang zum Privatrecht „über den Werth des römischen 
Rechts"*) ausführlich gehandelt, und kann deßhalb hier sofort 
zu der nächsten Periode, die wirklich neue wissenschaftliche Ideen 
bietet, der Rechtsphilosophie des Mittelalters, übergegangen 
werden. 
*) S. II. Band, 1. Abth. S. 509.
	        
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