Full text: Geschichte der Rechtsphilosophie (1)

176 III. Buch. III. Abschn, Besond. Ausbild. d. Naturr. in d. einz. Systemen. 
sondern bloß um sein selbst willen. Der Ursprung der großen 
und dauernden Gesellschaften sey deßhalb nicht das gegenseitige 
Wohlwollen, sondern die gegenseitige Furcht. Die nähere 
Durchführung ist diese. Der Zustand, in welchem die Menschen 
von Natur, d. i. vor ihrer gegenseitigen Verpflichtung durch 
Vertrag, sich befinden — „Naturstand" (status naturalis) — 
ist der, daß alle gleiches Recht auf alle Sachen haben, aber 
auch gleiche Neigung einander zu schaden, besonders aus Be 
gierde nach den Sachen. Der Naturstand ist deßhalb ein 
immerwährender Krieg und eine immerwährende wechselseitige 
Gefahr und Furcht. Nun aber ist das Gesetz der Natur (tex 
naturae) oder — was auch schon Grotius hiemit als gleich 
bedeutend gebraucht — die rechte Vernunft (revta ratio) die 
Selbsterhaltung (der Schutz des Lebens und der Glieder), was 
danach geschieht ist gerecht und zuständig, juste und jure, ge 
schehen. Das Fundamentalgebot der Natur ist es deßhalb, den 
Frieden zu suchen. Hieraus ergeben sich weiter zwei Folgesätze: 
der erste, daß man jenes unbegränzte Recht des Naturstandes 
nicht beibehalte, sondern es theilweise übertrage, um dafür das 
Behaltene in Frieden zu besitzen, und das zweite, daß man 
Verträge halte, weil nur dadurch der Friede zu erreichen. Nicht 
minder ergeben sich aber hieraus auch die Pflichten des Mit 
leides, der Dankbarkeit u. s. w. (kurz alle moralischen Pflichten), 
indem diese alle wechselseitig geübt zur Selbsterhaltung dienen. 
So führt Hobbes alles, was Recht und Sitte ist, auf Selbst- , 
sucht zurück. — Alle diese Gebote jedoch, die aus dem Gesetz 
der Natur folgen, sind gar nicht verbindlich, so lange der Natur 
stand währt, eben nach ihrem eignen Princip; denn so lange 
man nicht der Erfüllung des Andern sicher ist, dient die eigne 
Erfüllung nicht zur Selbsterhaltung. Darum schweigen im Na 
turstand nicht bloß die bürgerlichen Gesetze, sondern auch die
	        
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