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also doch nicht eine „so seltene Komplikation“, zumal wenn
man berechnet, daß ihr „ein großer Teil der Mütter erliegt“.
b) Die Frage des Überganges einer Schwangerschafts
nierenerkrankung in eine chronische Nephritis. In welchen
Fällen dieser Übergang eintritt, wissen wir nicht; die Schwere
der Nierenerkrankung allein ist gewiß nicht das entscheidende,
denn die anscheinend schweren Formen heilen oft in kurzer Zeit
aus, während bei scheinbar leichten Nierenstörungen sich Albu
minurie und Cylindrurie längere Zeit hartnäckig erhalten
(S. 98). Verf. zitiert Baisch: „Sehr viel häufiger, als man
das bisher angenommen hat, bleiben nach der Schwanger
schaftsnephritis Schädigungen zurück, die in wenig Jahren
zum Tode führen können. Von 106 Frauen mit Nephritis
sind in den nächsten Jahren nach der Geburt 9 gestorben;
von 60 Frauen mit Eklampsie sind 11 °/o gestorben. Erheb
lich ist auch die Zahl von dauernd Invaliden, die nach
Schwangerschaftsnephritis zu körperlichen Anstrengungen
nicht oder nur unter erheblichen Beschwerden fähig sind;
ihre Zahl beträgt 10—11 %. Nur 40 % fühlen sich völlig
gesund und arbeitsfähig.“ Verf. führt auch Leyden an, her
unter 10 Fällen von Schwangerschaftsniere bei neun noch
Eiweißausscheidung nach längerer Krankenhausbehandlung
fand. Aber aus seinem Material gehe „deutlich hervor, daß
die Frauen mit Schwangerschaftsnierenerkrankung alle Aus
sichten haben, wieder ganz, gesund zu werden und es auch
zu bleiben“ (S. 98).
Nach dem Vorhergesagten sind die von ihm aufzu
stellenden Indikationen zur Unterbrechung von vornherein
klar; daran können auch die selbst konstatierten Todesfälle
nichts ändern, auch nicht die Tatsache, daß in den zwei
einzigen Fällen mit ganz schweren Erscheinungen, in denen
er sich zur Intervention entschlossen hat, völlige und rasche
Genesung nach dem Abortus eintrat.
Die Frage, ob ein künstlicher Abort im Hinblick auf
das ohnehin gefährdete kindliche Leben nicht häufiger vor
genommen werden dürfe, sei strikte zu verneinen. Und da