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zerrüttet gewesen, und, von der Nothwendigkeit gedrängt, von der
Agitation längere Zeit zurück getreten.
Der Vereinigungscongrcß habe ihn veranlaßt, auf's Neue in
die Bewegung einzutreten; die Folge davon war, daß Redner aber!
mals auf's Heftigste erkrankte, so daß ihm mehrere Aerzte eine
Badekur anricthen, welche aber seine Mittel nicht erlaubten. Der
fernere dringende Rath der Aerzte ging dahin, daß sich Redner jeder
öffentlichen Thätigkeit enthalten und jede Aufregung vermeiden
solle; inzwischen war aber ein Prozeß eingeleitet worden und der
Richter kümmerte sich nicht um den leidenden Zustand des Redners.
Redner berief sich auf die Aerzte und verweigerte jede protokollarische
Aussage; man wollte aber zu Zwangsmitteln schreiten. Um dies
zu vermeiden, ricth man ihm an, sich wegen Stundung der Sache
an den Großherzog zu wenden, und beauftragte er mit der Aus
arbeitung des Schriftstücks einen Rechtsanwalt. Redners Fehler
habe nur darin bestanden, daß er die Absendung des Schriftstückes
geduldet, ohne dasselbe gelesen zu haben. — Redner habe ferner zu
bemerken, daß nur die Parteigenossen von Offenbach gegen seine Wahl
protestirtcn, während die Genossen der ländlichen Distrikte, welche
weitaus die überwiegende Zahl der Wähler ausmachen, einen Gcgcn-
protest gegen das Vorgehen der Offenbacher mitgegeben hätten.
Redner sei aus Partciinteresse hier, denn seiner angegriffenen Ge
sundheit halber sei es vielleicht besser gewesen, wenn er zu Hause
geblieben wäre.
Froh me behauptet, daß Wolf die Bewegung nie geschädigt,
im Gegentheil Jahre laug mit Aufbietung aller seiner Kräfte für
dieselbe gewirkt habe. Es lasse sich daher das Vorgehen der Offcn-
bacher nicht rechtfertigen.
Der Kongreß geht hierauf unter Anerkennung des Wolf'schcn >
Mandats zur Tagesordnung über; die Regelung bez. des Gnadcn-
resp. Stundungsgesuchs bleibt dem künftigen Centralwahlcomite
überlassen.
Es folgt nun die Verlesung des Protokolls vom Sonntag-
Vormittag durch Oldenburg, und wird dasselbe genehmigt.
Blos macht darauf aufmerksam, daß zwar beschlossen, der Kon
greß solle ein öffentlicher sein, doch sei man dabei seiner Meinung
nach von dem Gedanken ausgegangen, daß nur Gesinnungsgenossen
Zutritt haben sollten. Es seien aber Personen auf der Gallerte
erschienen, von denen man nicht wisse, oh sie solche Genossen seien.
Es wäre daher wünschenswerth, daß der Kongreß erkläre, ob auck
Nichtparteigcnossen und zweifelhaften Personen der Zutritt zu ge
statten sei.
Rackow hat den Beschluß in derselben Weise aufgefaßt; wer
sich nicht als Socialist lcgitimire oder durch Socialisten legimirt werde,
habe hier nichts zu suchen.
Vollmar erklärt sich ebenfalls gegen die Anwesenheit von
zweifelhaften Personen auf der Gallerte; es dürften nur Personen
mit Eintrittskarten zugelassen werden.
Vahlteich ist für unbedingte Öffentlichkeit; ob wir Polizei
spitzel hier haben oder nicht, sei, da wir keine Geheimnisse zu ver