Full text: Philosophie der Religion , 6 (06)

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Liturgien, Katechismen und andere ausführlichere 7lbhand- 
Innren von den geheimnißvollen GlanbenSwahrheiten erst 
alsdann ans Licht, nachdem das Christenrhum schon fast 
durch die ganze Weit ausgebreitet, die Ruhe der Kirche 
Hergestellt, die heidnische Abgötterei) vertilgt, und hiemit die 
Gefahr der Eitttheilung gänzlich verschwunden war. 
Die Herren, welche die mündlichen Ueberlieferungen 
ohne Ausnahme verwerfen, bemühen sich aus verschiedenen 
Schriftstellen alles das herzuleiten, was uns von den Sa 
kramenten zu wissen nothwendig ist. So z. B. schließen 
sie auf die Nothwendigkeit der deutlichen Anrufung aller 
drey göttlichen Personen aus den Worten deö Herren: 
„Taufet sie im Namen des Vaters und des Sohnes, und 
des heiligen Geistes." 
Vergebens! Zu geschweige«, daß sich auf die meisten 
aus den oben angeführten Zweifeln gar keine Stelle der 
Schrift anwenden laßt, so reden doch diejenigen Texte, die 
etwas zu beweisen scheinen, für sich betrachtet sehr dunkel. 
Es ist wahr, Christus sagt: -, Taufet sie im Namen 
des Vaters und des Sohnes, und des heiligen Geistes." 
Aber woher wissen wir es, daß in diefeni Gebote zu tau-' 
fcn, auch das and re eingeschlossen ist, bey der Taufhand 
lung ausdrücklich diese Worte auSzusprechen: ich taufe dich 
im Namen des Vaters und des Sohnes, und deö heiligen 
Geistes? Der Herr sagt auch anderswo: „ wenn ihr et 
was den Vater in meinem Namen bitten werdet, so wird 
er eö euch geben."*) Und Paulus schreibt an die Ko 
rinther **): „ ob ihr esset oder trinket, oder sonst etwas 
thut, so thut alles zur Ehre Gottes." Daraus folgt doch 
nicht, daß ich im ersten Falle ausdrücklich sagen müsse: „ich 
bitte rnn dieses im Namen Christi," oder im zweyten: 
„ich esse jetzt zur Ehre Gottes," sondern es kann dem 
Gebote mir einem innerlichen Gedanken genuggethan werden. 
So auch wird aus den Worten des Heilandes: „Wer 
nicht aus dem Wasser und dem heiligen Geiste wieder ge 
boren wrd, der kann in das Reich Gottes nicht eingehen,"***) 
3 2»h. 16, 23. 
**) 1. Kok, io/ 31, 
***) 30h. ?/ 5-
	        
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