Full text: Philosophie der Religion , 6 (06)

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ihm dennoch? Er kann sein Ansehen mit keinem Beglau 
bigungsschreiben unterstützen; er kann sich weder den strei 
tenden Parteyen sichtbar darstellen, noch einen Ausspruch 
thun, der beyden Theilen vernehmlich wäre; er kann keine 
Zwangsmittel anwenden, um die Widerspenstigen zu Paa 
ren zu treiben; mit einem Worte, er kann keinen Streit 
handel zu Ende bringen, weil sich immer die Gegenpartei) 
auf rhren eigenen Privatgeist beruft; und Lessen Eingebung 
mir gleichem Rechte für untrüglich halt. 
Wir thun ihm also kein Unrecht, dem Privatgeiste, 
wenn wir ihn von dem Richterstuhle heruntcrwerfen, dessen 
er sich in den Unglück icheu Zeiten des Christenthums, bey 
manchen christlichen Gemeinen bemächtigt hat. 
Dafür erheben einige den Landesfürsten darauf; aber 
auch ihm, ungeachtet der tiefsten Ehrfurcht, die wir sonst 
gegen seine geheiligte Person tragen, müssen wir dieses 
absprechen, wenn wir der göttlichen Wahrheit wollen treu 
bleiben. 
Schon dreyhundert Jahre stund die Kirche, zwar immer 
verfolgt, doch aufrecht blühend, und fast über den ganzen 
Erdboden ausgebreitet; und noch nährte sie in ihrem Schooße 
keinen Monarchen. Meinen wir etwa, sie habe sich und 
die wesentliche Einheit des Körpers sowohl als des Glau 
bens ohne einen höchsten Schiedsrichter in den Religions- 
zweifeln, durch einen so langen Zeitraum erhalten können, 
zumal, da die mannichfaltigsten Kcßereyen und Spaltungen 
gleich bey ihrer Geburt entstunden, und unaufhörlich fort 
währten; oder eö seyen die heidnischen Regenten von dem 
göttlichen Stifter derselben bevollmächtigt gewesen, alle der 
gleichen Streitigkeiten mit einem richterlichen Ausspruche 
beyzulegen? Eines ist so ungereimt, wie das andre, bey 
des offenbar falsch. Und was folgt daraus? — Bey der 
ersten Einrichtung der Kirche ist dem Landesfürsten die 
Schlichtung der Glaubenshändcl nicht anvertrauet worden. 
Wann also, wann geschah eS? Nachdem christliche Kaiser 
und Könige den Thron bestiegen hatten? — Die Anneh 
mt! ng dcö Glaubens also, und die Umerwürsigkeit, welche
	        
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