Full text: Geschichte der Rechtsphilosophie (1)

4. Kapitel. Die Rechtslehre Kants. 
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Zweck giebt es aber nur Einen: die Vernunft oder das vernünf 
tige Wesen selbst, daher: du mußt das vernünftige Wesen, so 
wohl dich selbst als andere vernünftige Wesen außer dir (hier 
verwechselt Kant unmerklich die Vernunft, Denkgesetz, Konsequenz 
und das vernünftige Wesen, die Persönlichkeit, das reale Sub 
jekt) als Zweck erkennen. Von hier aus baut er denn die sitt 
liche Welt auf, sie ist ihm ein Reich der Zwecke, indem die 
sämmtlichen Vernunftwesen sich das zum Zweck setzen, daß jeder 
sich selbst und jeder die Andern bloß als Zweck behandle. Nach 
allem diesem ist das Gute, wie Kant selbst nachdrücklich hervor 
hebt, kein ursprünglicher Begriff, den das Denken vorfände, 
sondern ergiebt sich selbst erst als aus dem Denkgesetze abgeleitet. — 
Eben so wird auch in der Rechtslehre zuerst die äußere Freiheit 
als im Wesen der Vernunft, im Gedanken des Unbedingten, der 
Allgemeinheit unv Nothwendigkeit enthalten aufgezeigt. Das 
geschieht so: das Wesen der Vernunft ist, daß sie selbst, d. i. 
ihr Gesetz der Nothwendigkeit, das ursprünglich und allein Be 
wirkende im Handeln sey. Dazu ist es nöthig, daß der Wille 
von Eindrücken der Außenwelt wirklich nicht bestimmt werde 
(wie als Postulat daraus hervorgeht, daß er die Möglichkeit 
haben müsse, nicht davon bestimmt zu werden — Freiheit des 
Willens). Solcher Eindrücke der Welt sind nun zweierlei: das 
im Innern erweckte Begehren und die äußerliche Gewalt. Beide 
muß das Denken überwinden, um das Unbedingte zu seyn. 
Indem es das Erste fordert, ist es das moralische, indem das 
Zweite, ist es das Rechtsgesetz. Moral ist daher innere Gesetz 
gebung, Selbstzwang; Rechtsgesetz äußere Gesetzgebung, Ent 
fernung äußerlicher Gewalt, Zwang Anderer"). — So wie *) 
*) Nicht das Subjekt also, auf dessen vernünftiges, d. i. aprioristisches 
Handeln es abgesehen ist, wird vom Rechtsgesetze gezwungen, wie bei der 
Moral, sondern die Andern. So wechselt Vernunft, indem sie das moralische
	        
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