Abkürzung der sog. Legislaturperioden, d. h. der Zeiträume,
innerhalb welcher das Mandat des Abgeordneten bis zur Neuwahl
Bestand hat. Noch mehr wird die Abhängigkeit der Abgeordneten
befördert durch das Institut der Volksabstimmung über einzelne
Fragen der Gesetzgebung (bes. Verfassungsänderungen) oder Ver-
waltung (z. B. Staatsankauf von Eisenbahnen), das sog. Plebiszit
oder Referendum (für die Schweizer Eidgenossenschaft 1876 ein-
geführt), welches eintreten muss, wenn eine bestimmte Zahl von
Wählern es verlangt (o. $ 19). Hierdurch nähert sich in demo-
kratischen Staaten die repräsentative Demokratie der autokratischen
wieder an.
8 23. Die Minister.
Nicht nur oberste Beamte, sondern unlöslicher Bestandteil
der modernen Regierungsform sind nach $ 19. 20 die Minister,
Sie sind im. Prinzip die für die verfassungsmässige Ausübung der
Regierung rechtsverantwortlichen Personen, nur dass sie
entweder auch gegenseitig eine „Gesamtbürgschaft“ für ihr Ver-
halten übernehmen (Kabinettministerium unter einem «Minister-
präsidenten) oder sämtlich durch die Verantwortlichkeit eines
ersten Ministers gedeckt - werden (Staatssekretäre unter dem
deutschen Reichskanzler). Die Verantwortlichkeit ist jedoch so
lange unvollkommen durchgeführt, als ein abgeschlossenes Organ
fehlt, das die Funktion eines rein rechtsprüfenden Staats-
gerichtshofes erfüllt. Ein solehes ‚ist sinngemäss nur in den
deutschen Mittelstaaten vorhanden, während es in Preussen ganz
fehlt, in England, Frankreich, Italien ete. unklar in den politischen
Funktionen des Parlaments aufgeht (vgl. o. 8 20, I).
4. Kapitel: Verwaltung und Rechtsprechung.
8 94. Das Verhältnis des Staats zu den Bürgern.
Abgesehen von Gliederung und obersten Organen der Staaten
zeigt sich unter den letzteren eine Verschiedenheit mit Rücksicht
auf die Thätigkeiten, die der Staat unmittelbar dem Volke gegen-
über zu verrichten hat. Auch hier ist die Frage, welche Kultur-