den Einzelnen möglichst viele Befugnisse zu befriedigen überlässt,
wie England (vgl. o. $ 13), dafür dem Einzelnen möglichste Be-
wegungsfreiheit gewähren müssen, während ein vielseitig thätiger
Staat (wie die deutschen Staaten) grössere Neigung haben muss,
sich durch Beschränkung der Einzelnen die Thätigkeit zu erleichtern.
S 27. Die Rechtsgarantien der Bürger und die
Behördenorganisation.
Die Grundsätze, welche die Abgrenzung der staatlichen
Pflichten sowie andrerseits die politischen Lasten und Beschränkungen
des Bürgers feststellen, werden erst dadurch in ihrer Durchführung
gesichert, dass bestimmte äussere Veranstaltungen getroffen werden,
die die Geltung der verfassungsrechtlichen Normen verbürgen
(vgl. 8 4). Die Rechtsgarantien liegen:
1. in der Behördenorganisation, Soweit die Behörden,
vor allen die Verwaltungsbehörden, der Bürgergesamtheit gegen-
iber Kulturaufgaben zu erfüllen haben, kann ihrer Pflichtver-
nachlässigung nur durch Dienstüberwachung oberer zentraler
Behörden, vor allem der Ministerien gesteuert werden; diese „Dis-
ziplinierung“ des Beamtentums ist eine der Leistungen des absoluten
Staats, und für die führenden Staaten der neuen Zeit die selbst-
verständliche Grundlage. In der ungenügenden Organisation der
Disziplin besteht eine der Hauptschwächen der südeuropäischen
Staaten.
Vor allem aber bedarf es der Garantien gegen zu sehr ge-
steigerte Belastung des Einzelnen durch die Behörden, sei es durch
ibermässige Heranziehung zu Leistungen (Steuer-, Strassenbau-
leistungen ete.), sei es durch Eingriff in die Grundrechte bei
Gelegenheit der Amtsthätigkeit im öffentlichen. Interesse, Hier
kann ‚wirksam nur in der Weise geholfen werden, dass neben die
Exekutivorgane eine rechtsprüfende, rechtskontrollierende
Behörde, Gericht, Justizorgan gestellt wird, von deren Ent-
scheidung der Verwaltungsakt abhängig gemacht ist. Die Anfänge
dieses „Dualisnıus der Organe“ in der unteren Behördenorgani-
sation liegen schon in der äusseren Trennung der Funktionen
der Strafverfolgung und Strafgerichtsbarkeit. Sie