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Sesshaftigkeit der vorausgehende Nomadismus darin nach, dass die
Staatsbildung des neuangesiedelten Volks erweislich stets in Form
des Kleinstaats, d. h. in zahllosen kleinen selbständigen Ver-
. bänden, Gau-, Laudschafts-, Völkerschafts-, „Stammesstaaten“ mit mehr
(X Am Yu oder minder engen Grenzen — beginnt. (Deutlich verfolgbar bei
Aegyptern, Chaldäern, Hebräern — Griechen, Italikern, Kelten,
AM w Aw IN Germanen — Mongolen), Der Staatsverband sesshafter Völker.
| ° schaften ist also nur die feinere, kulturfähigere Form des Stammes-
\ N verbandes und mit letzterem wesensgleich, Stamm wie Staat sind
Yanlalaum stud nicht nur erweiterte Formen der Familie, sondern etwas qualitativ
4, anderes,
SW ZavtwlIn, fm Die praktische Konsequenz hieraus ist, dass — wie für die
AN N A Entstehung eines staatlichen Verbands — so auch für Aus-
M San eh Klum I bildun e und Fortbestand eines solchen prinzipaliter der
x At Wohnsitz — vor allem bei sesshaften Völkern das Gebiet —
N Mm erst sekundär die Stammesverwandtschaft massgebend sein
Xu ) An Ma muss. Allerdings machen sich:
+ a) Verschiedenheiten der Abstammung und infolge
Aw WON u du wi 1... .hiervon_der- Anschauungen -.und. Kulturbedürfnisse zu.allen. Zeiten
“aß Y im Staatsleben geltend. Innerhalb der ältesten Staaten pflegen die
(m ww (le Sippen, Geschlechter und über diesen die Nachbarverbände, die
i x AK $;” wahrscheinlich auf Sippenverbänden beruhen („Curien“, „Phratrien“,
iM ar AN I WM | „Hundertschaften“ etc.), in der Heeresorganisation, Rechtspflege,
X WO AM Blutrache, . Götterverehrung eine grosse Rolle zu spielen. : Erst
an} \ Yale U } WW. recht also wirken bei einer Mischung verschiedener Nationalitäten
Ma NA vr | . ( oder Rassen in demselben Staat deren Gegensätze auf die Sonderung
Ma Min Ink 4 AAN U der Stände, Landschaften ein; sie befördern Rassen- oder Stände.
jr Ad ( 1x .ı kämpfe und können so die Zersetzung des Staats herbeiführen.
N V Ar nk P b) Aber immerhin wirken die Gegensätze der Verwandt-
) schaftsgruppen erst in zweiter Linie ein. In erster Linie erhält der
Staat seinen Charakter durch die geographische Konfi-
guration des Gebiets, das den Sitz der Bevölkerung bildet,
1. Die dauernde Ausdehnung eines Staats hängt im Zweifel
von seinen natürlichen Grenzen ab. StarkeGrenzen trennen
auch‘ nahverwandte Völker oder sprengen abgesonderte Volksbe-
standteile ab, Umgekehrt begründet : eine offene‘ Grenze auch
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