zwischen national verschiedenen Bevölkerungen die Gefahr von
Konflikten oder von Zwischenstaatsbildungen,
2. Andrerseits befördert ein geschlossenes Gebiet innerhalb ß
seiner Grenzen nicht nur die Ausgleichung der verschiedenen Cum ll MA
Sippen oder Stämme, sondern auch die Verschmelzung ver- Ü (ni (
schiedener Rassen, sei es dass sie einen neuen Volkstypus Ben ll a da ; W
sei es dass die eine die andere assimiliert, Auf die Dauer pflegt NW HE . e
eine Verschmelzung nur dann verhindert zu werden, wenn offene Hy ;
Grenzen der einen Rasse immer neuen Zufluss zuführen. Dass Nik Wo Taw Mb
eine nationale Gruppe innerhalb eines Staats dauernd ihre Selbst- ( <
ständigkeit bewahrt oder gar ein unabhängiger Staat wird, ist im X ala ken
Allgemeinen nur da möglich, wo sie gleichzeitig einen abge- (
schlossenen Gebietsteil behauptet (vgl. o. lit. a. a. E.). Umgekehrt A )
kann ’eine eigenartige Nationalität, die innerhalb eines grösseren MA A
Staats verstreut, — ohne eigenes Gebiet — lebt, niemals einen \
sigenen Staat begründen: ein Nationalitätsprinzip in dem Ya
Sinne, dass jede Nationalität eine natürliche Tendenz oder gar « IM A A
zin „Recht“ hat, einen selbständigen Staat zu bilden, kann 2% \ Yı N
also keinesfalls anerkannt werden. X N Au We
\
III. Zu den natürlichen Bedingungen des Staats (II) müssen A vn
aun aber unter allen Umständen noch Willensakte de ia Yımmawaum
Menschen hinzukommen, aus denen er sich zusammensetzt, A
M, a. W. eine natürlich begründete Lebensgemeinschaft einer SAN W- ww IM N X
heit von Menschen ist nur dann ein Staat, wenn diese für ihrof As / -
Mitglieder politische (öffentliche) Thätigkeit entwickeln. Eine solche i WW
ist im allgemeinen nur in der Weise möglich, dass einzelne Menschen N n 'M ’ WW
ader Personenmehrheiten (Kollegien, Versammlungen) für die Ge-W' a AU MMC m
3amtheit, d, h. im Hinblick auf die Kulturinteressen der Gesamt A N ( (al
neit handeln (regieren, verwalten, rechtsprechen,.gesetzgeben eto.). ‚0 MM KW i
Solche bevorzugte Glieder des Verbands nennt man die Organe \ „ / (
desselben. Im Zweifel ist also die Existenz eines staatlichen Ver- Dal Ab ho Tr
bands .dadurch bedingt, dass Organe desselben (Herrscher, N \ ;
Mehrheit von Beamten) für sämtliche Mitglieder die Verbands- \ Ankara Mh
thätigkeit entfaltetn, on aß YV
Hierin liegt nicht, dass das wesentliche für die Entstehung = . ; \.
des Staats ein Akt der Einsetzung solcher Organe, All «ManU
Sn wm Ce
ALL
an)