Richard Schmidt, Staatslehre 5.
seiner Geltung schaffen — sei es durch staatliche Formulierung
der allgemeinen Regel (Gesetzgebung), sei es durch Durchführung
der Regel im Einzelfalle (Rechtsanwendung: Ausspruch, —
bes. Urteil und Zwang, bes. Vollstreckung), sei es (wie in zivili-
sierten Staaten meist) durch beides, Diese Funktionen des Staats
sind in seiner Sicherungsaufgabe (ob. 8 2 lit. b) enthalten. Der
Staat ist Schützer der Rechtsordnung, — das Recht ist
in seinem Bestand vam Staat abhängig.
b) Audrerseits aber muss sich auch der Staat unter das
Recht und seine Vorschriften fügen. Sein Wesen liegt gerade
darin, dass er im Gebrauch der von ihm zusammengefassten Volks
kräfte (8 Ib, 2) eine selbständige Willensthätigkeit entwickelt.
Auch er ist also ein Willens- und Interessenträger, eine
Person, wie der Einzelmensch oder die wirtschaftlichen etc, Verbände
des Privatlebens. Wie sie, wird also auch das Verhalten des
Staats durch die Regeln des Rechts gebunden und beschränkt
Das Recht hat nicht nur gegenüber den Individuen, sondern auch
gegenüber den politischen Verbänden das Streben, Missbrauch der
Macht, Willkür, zu verhüten. Wenn also auch die Menschen in
erster Linie von der überlegenen Macht des Staats Hilfe, Förderung.
Schutz erwarten, so hat doch andrerseits auch jedes im Staat ver-
einigte Volk die Tendenz, diese Macht des Staates rechtlich
einzuschränken, — die Sphäre der Einzelnen gegen
Uebergriffe des Staats zu sichern. Insoweit ist der Staat,
(die Gemeinde) Glied der Rechtsordnung. Der Staat schützt
nicht nur das Recht (lit. a), sondern ist zugleich vom Recht ab-
hängig. Er ist Rechtsstaat. (Hauptgedanke der Naturrechts-
lehre, Grotius, Locke, Voltaire: Idee der „Herrschaft des
Gesetzes“)
Il. Die Rechtsstaatsidee ist hiernach stets insofern von prak-
tischer Bedeutung, als sie der Kulturthätigkeit des Staatslebens
zugleich Sicherheit giebt, sittliche Schranken auf-
erlegt, — nach aussen (durch das Völkerrecht) wie nach
innen gegenüber den Bürgern (durch das Staatsrecht. Im
Einzelnen wird ihre praktische Bedeutung verschieden: