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Organ der staatlichen Thätigkeit (vgl. o. $ 1 lit. b) sein soll, und
inwieweit. Ob der Bürger als solcher zum Wähler, Geschworenen,
Abgeordneten ete., also zum verwaltenden, rechtsprechenden,
regierenden, gesetzgebenden Organ herangezogen werden soll, und
inwieweit, hängt von ganz besonderen Motiven ab, die in Zeiten
ınd Nationen wechseln, Die Forderung des Rechtsstaats dagegen
verlangt nur Sicherung des Bürgers gegen staatliche
Eingriffe durch feste Rechtsgrundsätze. Sie hat für
monarchische,aristokratische, demokratische Staaten
lie gleiche Bedeutung, und nicht nur monarchische, sondern
auch aristokratische und demokratische Regierungen können ‘sie
verletzen. .
8 4. Die staatlichen Grundthätigkeiten und ihre Organe.
I. Erst aus dem Zusammenhalt der Kultnraufgaben des Staats
‘8 2) mit seiner Beziehung zum Recht ($ 3) ergiebt sich, welche
Arten von Thätigkeiten der Staat unter allen Umständen zu
verrichten hat.
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a) Die Erfüllung der sozialen Aufgaben-des-Staats- verkörpert
sich in der Thätigkeit der Verwaltung, Sie ist die Befriedigung
der den Gliedern des Volks gemeinsamen materiellen und ideellen
Bedürfnisse. Als ständige Hauptzweige dieser Verwaltung kann
man unterscheiden :
1. die Militärverwaltung, die Sorge für die Sicherheit
des Staats und seiner Glieder nach aussen und im innern.
2. die auswärtige Verwaltung, die Ordnung und Ab-
wicklung der Beziehungen des Staats zu andern Staaten.
3. die innere Verwaltung oder Polizei im weiteren
Sinne. Unter diesem Namen werden die sämtlichen Thätigkeiten
zusammengefasst, die der eigentlichen Kulturpflege, der Verwirk-
lichung der Interessen der Einzelbürger oder ganzer Kreise der-
selben dienen, mögen sie im übrigen den Schutz der Bürger gegen
Störungen und Gefährdungen bezwecken (sog. Sicherheitspolizei,
Polizei im engern Sinn: Verhütung von Gewaltthaten, Auf-
läufen, Unruhen, von Krankheiten, Feuerschäden u. a. elementaren,
Ereignissen, Ueberwachung und Beseitigung von Geisteskranken.