Full text: Grundriß zur Vorlesung über Allgemeine Staatslehre und Politik

Richard Schmidt, Staatslehre 10. 
Il. Teil: Die verschiedenen Formen der Staatsbildung 
|. Kapitel: Die älteren Staatsformen und die Grund- 
lagen des modernen Staatensystems. 
3 7. Das Verhältnis der Bedingungen und Aufgaben des 
Staats zu seinen Verfassungsformen. 
[. An und für sich macht sich in jedem Staatsleben der Antrieb 
auf die Staatsgewalt geltend, sowohl die gemeinsamen Kultur- 
aufgaben (durch Verwaltung) wie das Bedürfnis einer Verfassung 
“durch Rechtsschutzeinrichtungen) zu befriedigen. Stünde also 
jeder Staat isoliert da und befänden sich alle Teile seiner Be- 
völkerung unter gleichen Lebensbedingungen, so würden sich die 
Organe und Formen der Verwaltung, Gesetzgebung, Rechtskontrolle 
allmählich und parallel entwickeln — nur in verschiedener Fein-- 
heit und Kompliziertheit je nach Ausdehnung, Reife, Bildungsgrad 
des Volks (dies die Ausgangspunkte der meisten politischen „Uto- 
pien“ und doktrinären Staatskonstruktionen), Anders unter den 
historisch gegebenen Verhältnissen. Sie bringen es im Gegenteil 
mit sich, dass im Leben jedes staatsbildenden Volks in verschiednen 
Abständen und Entwicklungsphasen gewisse dringende Aufgaben die 
übrigen in den Hintergrund drängen. Das ist einmal der Fall, wenn eine 
zrössere Volksgemeinschaft gezwungen ist, sich im Kampf mit einer 
andern zu behaupten. Hier wird es notwendig, die kleineren 
Gruppen, die bisher ganz unabhängig oder doch selbständig inner- 
halb eines grösseren (dezentralisierten, o. 8 2, II) Verbands existierten, 
zur Einheit zusammenzuziehen und die Staatsgewalt von Schranken 
der Verfassung zu befreien, damit alle Kräfte gegen. den äusseren 
Feind verfügbar werden. Das gleiche befördert aber auch eine 
ganz besonders heftige innere Krise, wie sie durch den Kampf 
zweier Nationalitäten, Volksklassen, Religionsparteien zum Aus- 
bruch kommt, indem sie die Ordnung des Staats von innen her 
aufzulösen droht (8 5). Man kann also sagen: die Aufgabe der Er-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.