Staats, Allerdings steigert sich die Staatsbildung rasch wieder
zum Universalismus, — zunächst befördert von der Erbin der
antiken Kultur, der christlichen Kirche, die das Aufkommen
einer Hegemoniemacht zum Schutz gegen ketzerische und barbarische
Elemente braucht. (Kritische Momente: die Einfälle der Hunnen
ca. 400 und der Araber ca. 700). Die Folge ist das merowingische,
dann das karolingische Reich.
Das Frankenreich bewegt sich dabei ganz in den römischen
Bahnen in steigender Zentralisierung: Beseitigung der Unterkönige
und Stammesherzöge, Disziplinierung der Grafen durch die Send-
boten, Ausbildung des Berufsreiterheers mit Hilfe des Lehnsystems,
— steigender Absolutisemus: Konzentrierung von Gesetzgebung,
Verwaltung, Justiz im König und seinen Beamten, Verkümmerung
der Herresversammlung aller Freien, ersetzt durch einen willkürlich
vom König berufenen Rat der weltlichen und geistlichen Reichs-
beamten. Aber seit ca. 850 bedingt die Schwäche der Regenten
und die Trennung der äusseren Interessen (Araber im Süden,
Normannen im Westen, Ungarn und Slaven im Osten) den Zerfall in
grössere Komplexe (Frankreich, Burgund, Italien, Deutschland).
Gleichzeitig schliesst sich England, bisher im Zustand der Völker-
wanderung verblieben —, zur Einheit zusammen, (Egbert u, Alfred),
Die universalistischen Pläne werden allerdings von den
deutschen Königen (Otto IL, Konrad II., Friedrich I.) wieder aufge-
nommen, scheitern aber (definitiv im 13. Jh.) an dem Bund der
inzwischen erstarkten Kirche mit den partikulären und nationalen
Gewalten. Innerhalb dieses Kampfs kommt an manchen Stellen
auch der Stadtstaat mit reichem innerem Verfassungsleben zu
neuer Bedeutung (Oberitalien, — bes. Florenz —, Flandern, -—
Ansätze in Deutschland). Er wird jedoch in der Folge von den
erstarkenden territorialen und nationalen Bildungen (italienische
Tyrannenstaaten, deutsche Landesherrschaften, französische Monar-
ehie, burgundisches Herzogtum) mit verschwindenden Ausnahmen
(Schweiz) aufgesogen.
IL. In der Zeit von ca. 900 — ca. 1450 bilden sich die terri-
torialen und nationalen Verfassungsstaaten: immer schärfer ‚aus, —
überall in Form des Gegensatzes zwischen dem Königtum, den
landschaftlichen Dynasten (grosse Kronvasallen: Herzöge, Fürsten),
den adligen Grundherren (kleine Kronvasallen und Untervasallen)
und (seit ca. 1000; vgl. ob.) den Städten,