französische Regierungssystem weiter auszubauen, scheitern aber
damit am Widerstand des Parlaments (Kaufmannschaft und Land-
adel), als offenbar wird, dass die günstige geographische Lage
die Hauptstützen ‚des absoluten Königtums (stehendes Heer und
willkürliches Besteuerungsrecht) entbehrlich macht und dass
andrerseits die Monarchie ihre Forderungen sinnlos überspannt,
ohne in der Wirtschaftspolitik (Handelskonkurrenz mit Holland,
Frankreich) und in der religiösen Duldung Gegenleistungen zu
machen. Die Revolution (seit 1640) führt zunächst zur Wider-
herstellung der altenglischen Verfassung (1660) unter Karl IL,
d. h. zur parlamentarisch beschränkten Monarchie in vervoll-
kommneter Form (Steuerbewilligungsrecht ausgebildet zum „Budget-
recht‘, — Ministeranklage ete.). Ein neuer Reaktionsversuch
(Jakob II.) bewirkt aber (1688) den Sturz der Dynastie und
unter dem: vom Parlament berufenen König (Wilhelm IIL
von Oranien, — später Georg von Hannover) einen solchen Zu-
wachs der parlamentarischen Rechte (jährliche Bewilligung des
Heers, Leitung der Handelspolitik), dass das Parlament jetzt
thatsächlich als regierende Körperschaft, der König als blosses
Staatshaupt erscheint.
England wird also Oligarchie (zunächst auf 50 Jahre
hinaus der Industrie-, Whig-Partei) und zwar — da die Wahlen
zum Parlament keine Rolle spielen und die Parlamentsitze durch
Erbgang und Kooptation vergeben werden, zur absoluten, -—
in der That motiviert durch das Bedürfnis, den leitenden Staats-
männern (Walpole, Pitt) eine ausserordentliche Vollgewalt im
Interesse der festländischen und überseeischen Kriege und der
beginnenden Kolonisation zu erteilen. Das Opfer dieser Politik
ist der freie Bauernstand, der in dieser Zeit ganz (vorbereitet
seit 1450) zum abhängigen Pächterstand oder zum Proletariat,
der Grundlage des Fabrikarbeitertums, herabsinkt. Ebenso ver-
sagt der Staat in allen Aufgaben der inneren Sicherheits- und
Wohlfahrtspolizei (bes. Bildungs- und Schulwesen). Dies bleibt
privaten Verbänden oder den Grafschaften und Städten überlassen,
um so erfolgloser, da die Selbstverwaltung (Friedensrichteramt)
ebenfalls in die Hand der klassenegoistischen Stadt- und Provinz-
Oligarchie gerät. Insofern dieselbe auch die Geschworenen teils