stellt, teils auf ihre Auswahl einwirkt, trägt auch die Justiz dieses
Gepräge. Die Gesetzgebung verkümmert fast vollständig. Andrer-
seits erlangt England den bedeutenden Vorzug, dass in der Aemter-
besetzung und in der Besteuerung der Gegensatz von Adel und Gross-
bürgertum vollständig verschwindet („Gentlemen-Herrschaft‘“).
$ 11. Die Ausbildung des modernen Staatensystems.
Der Zusammenbruch des spanisch-französischen Eroberungs-
systems und der verhältnismässig friedliche ‚Charakter des
18. Jahrhunderts, besonders in der Zeit seit (1763) dem Frieden
von Hubertusburg (zwischen Preussen und Oesterreich, bezw,
Russland) und Paris (zwischen Frankreich, England und Spanien)
hat in allen europäischen Staaten und in ihren Kolonien eine
Wiederbelebung des Verfassungsgedankens gezeitigt, ge-
baut auf die Unterlage der selbständigen Nationalstaaten.
Sie macht sich in Englaud (unter Georg III.) in der Tendenz
geltend, die unbeschränkte parlamentarische Oligarchie durch
eine mittels freier Volkswahl überwachte parlamentarische Demo-
kratie zu ersetzen („Parlamentsreform“), —— in Frankreich zunächst
in der Tendenz, die absolute Monarchie wieder durch die
„Volksfreiheit‘“, die Volksvertretung (etats generaux) zu be-
schränken, und die „Privilegien“ des Adels und Klerus (Steuer
freiheit) zu Gunsten bürgerlicher Gleichheit mit den tiers 6tat zu
beseitigen. In England gesetzmässig (seit dem jüngeren Pitt 1787)
begonnen, kommt die Bewegung in Frankreich (1789) revolutionär
zum Ausbruch (gesetzgebende assemblee corstituante) ; auch hier geht
sie aber rasch in eine radikal demokratische Strömung über.
(1792 regierende convention nationale, 1795 Direktorium).
Zugleich verflicht sich in diese Bewegung der Rückschlag‘ gegen
die englische Expansionspolitik. Vorbereitet in der
Unabhängigkeitserklärung der nordamerikanischen Kolonien (1775—
83) verkörpert sie sich in der Wiederaufnahme einer fran zö6-
sischen KEroberungspolitik im Sinne Ludwigs XIV. durch die
Revolution (seit 1792), dann durch Bonaparte (1799) mit Richtung
gegen England (Kontinentalsystem) Die Rückwirkung der unter-
worfenen Länder (Spanien, Italien, deutsche Territorien, Belgien,
Holland, Schweiz) gegen den französischen Universalismus