Full text: Grundriß zur Vorlesung über Allgemeine Staatslehre und Politik

Richard Schmidt, Staatslehre 14. 
Frankreichs Rückkehr zur Verf. v. 1789:1814) bringt auch hier 
die Freiheitsbewegung, verbunden mit der Einheitsbewegung, zum 
Durchbruch, giebt aber andrerseits auch dem englischen Univer- 
salismus neue Kraft. Die Konsolidierung der Verhältnisse wird er- 
schwert durch die beginnenden Vorstösse des im Gefolge deı 
Fabrikindustrie sich bildenden „vierten“ Standes. 
Der Verlauf aller dieser Bewegungen hat dazu geführt, dass 
sich seit Anfang des 19. Jh. zwischen den modernen Staaten 
weit tiefergehende Verschiedenheiten herausbilden als früher, — 
in Zentralisierung und Dezentralisation — Monarchie und Demo- 
kratie, — Verhältnis der Gesetzgebung zur Beamtengewalt ete. 
(vgl. 8 12 und Kp. 2—4). Gleichwohl darf doch nicht übersehen 
werden, dass in erster Linie eine gewisse Gleichförmigkeit des 
auropäischen Staatslebens durch die Umwälzungen befördert, 
sezw. erreicht wird, und zwar macht sich im Gesamtverlauf mit 
wachsendem Erfolg ein Streben nach Ausbildung des Verfassungs- 
staats in Form.des nationalen Grosstaats geltend. 
a) Einerseits vollzieht sich im Gegensatz gegen die bis- 
herigen absoluten Staatsgewalten überall in einem grösseren Um 
fang die Aufnahme der verfassungsmässigen Rechts- 
garantieen: ‚Volksvertretung, Ministeranklage, 
Verwaltungsgerichtsbarkeit, Trennung von Justiz und 
Verwaltung. 
b) Andrerseits vollzieht sich ebenso im Gegensatz zu 
bisherigen Kleinstaatsbildungen wie zu den Nach- 
wirkungen einer Welt- oder Universalstaatsidee überäll 
ein‘ Zusammenschluss grösserer durch ihre Entwicklung 
(national) zusammenhängender Staatskomplexe. Hierin kommt 
nicht nur ein Bedürfnis des Völkerrechts zum Ausdruck, insofern 
eine Behauptung. der eigenartigen Kultur nur im Rahmen eines 
Systems selbständiger Staaten, aber eben deshalb auch nur durch 
eine Mehrheit verteidigungsfähiger Grosstaaten möglich erscheint. 
Vielmehr wird der nationale Grosstaat auch als notwendige Vor- 
bedingung einer gesunden innerstaatlichen Entwicklung erkannt. 
Denn es hat sich gezeigt, dass der Kleinstaat den Aufgaben des
	        
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