IM . Kulturstaats auf die Dauer nicht genügen kann, dass sicherer
Yan) du Alam “ Waffenschutz, planmässige Gesetzgebung, Justiz- und Ver-
aa ya 1 Aw waltungsorganisation nur in grösserem: Gebiet möglich ist. Und
ER x umgekehrt hat sich gezeigt, dass der Weltstaat die Ausbildung
Din Mau X. a Audeines Verfassungsstaats unmöglich macht. Insofern er praktisch
zb Ag. *, ı tt * ohne bedeutende Machtanspannung (Heer- und Beamtentum) nicht
KM Aa) NM A aufrechtzuerhalten ist, führt er die Gefahr mit sich, dass er auf
\ X > die Dauer stets die grosse Musse der Bevölkerung in eine
\ N Aal 1 N AK dienende staatsfremde Stellung herabdrückt (in Widerspruch mit der
| W ‘A . rechtsstaatlichen Freiheit und Gleichheit, Insofern weiter der
‘ Ay dr Ya olsiaat eine grosse Menge verschiedenartiger Nationalitäten
| . willkürlich vereinigt, bringt er es mit sich, dass sich innerhalb
wi: des Ganzen einheitliche staatsrechtliche Anschauungen und gleich-
um N. mässige Verteilungen der bürgerlichen Lasten und Rechte nicht
M A ausbilden können (im Widerspruch mit der nationalen Einheit und
m On A \ der rechtlichen Gleichheit).
I „ AA Vu II. Wie die Ereignisse lehren, sind die in I. gekennzeichneten
MX endenzen des 19. Jh. bis jetzt im Allgemeinen steigende. Zu
LS J 8 g
k n Anfang des Jh. findet allerdings die universalistische Idee durch
(a A An We] die republikanischen und napoleonischen Er-
' oberungskriege eine Neubelebung nach Analogie des
W WA «7, römischen Cäsarismus, des deutsch-römischen Kaisertums und der
/ . WO spanischen Weltmonarchie des 16. Jh. Hiermit in Verbindung
N Y -\' tritt folgerichtig eine neue Stärkung des militärdespotischen
\ . Ms ANA. Absolutismus. Denn die Verfassung des Konsulats und
- N ersten Kaiserreichs von 1799 (1804) sanktioniert in Wahrheit einen
Vi K W nyplossen „Scheinkonstitutionalismus“ (die Mitglieder des
$ # . ÖOberhauses, „Senats“ werden von der Regierung, die Mitglieder
ln WO \ des Unterhauses vom Senat gewählt und dabei wird das letztere
A \ durch Spaltung in ein blos debattierendes „Tribunat“ (100) und
Mn ad AN Ay len blos beschliessenden „gesetzgebenden Körper‘‘ (300) ohn-
V ( ' mächtig gemacht)
A U |
VI \ Un Aber die bonapartische Politik wird nur noch einmal
N ; . vorübergehend durch die Regierungspolitik und die‘ Verfassung
IV Ah sah % ywm Louis Napoleons von 1851 erneuert, Im Allgemeinen dagegen
N hat, sich die westguropäische Staatsbildung des 19. Jh. so
Y A Ma Mad KAMIN dalelan E- SA ea Qua .
WW mal ß AN }
I AN KL