Full text: Grundriß zur Vorlesung über Allgemeine Staatslehre und Politik

ist richtig, dass eine Mischung der Elemente möglich ist (o. I. 
z. Anf.). Nur ist zu bedenken, dass in solchem Fall die Bedeutung 
der verschiednen Machtträger grundsätzlich getrennteAusübung 
verschiedenartiger Funktionen, nicht gemeinsame Ausübung 
ainer einzigen (der „Staatsgewalt“) ist. 
Es lässt sich jedoch für die drei Regierungsformen weder 
ein festes Kennzeichen noch ein allgemeiner Wertmasstab gewinnen: 
AN 
a) Jede der drei Formen kanu wieder in soviel verschiednen 
Schattierungen auftreten, dass die Grenzen oft ineinander über- 
gehen. Die Monarchie ist am stärksten entwickelt da, wo sie auf 
Erbrecht innerhalb eines Geschlechts gegründet ist (Erbmonarchie). 
Wird jedoch die Sukzession der Auswahl des Fürsten aus mehreren 
Angehörigen des Geschlechts (Feudalstaat) oder gar aus mehreren 
Geschlechtern (Deutschland seit 13. Jh.) durch die Magnaten über- 
lassen (Wahlmonarchie), so geht sie in die Aristokratie über, wie 
bei Auswahl durch das Heer (Militärmonarchie) in die Demokratie, 
Umgekehrt kann sich die Demokratie der Monarchie nähern, wenn ihr 
Organ erblich wird (Statthalterschaft der Oranier) oder seinen Nach- 
folger designiert (Cromwells-Protektorat, römischer Princeps),— ebenso 
die Aristokratie, wenn die herrschende Klasse immer engere Aus- 
schüsse produziert (venezianische Staatsinquisitoren). Entsprechende 
Zwischenstufe zwischen Aristokratie und Demokratie ist die 
Oligarchie, die Herrschaft der zwar beliebıg vermehrbaren, aber 
faktisch abgeschlossnen Reichen. Ueberhaupt ist in der Demokratie 
die regierende Klasse ausserordentlicher Abstufung fähig. Mittelbar 
wird sie auch da verengt, wo nicht alle Vollbürger selbst in der 
Volksversammlung . die Regierung ausüben (autokratische 
Demokratie), sondern durch einen von ihnen gewählten engern Aus- 
schuss, Volksvertretung (repraesentative Demokratie). 
b) Ebensowenig verdient eine Regierungsform unbedingt den 
Vorzug vor den andern. Auf die Dauer unhaltbar oder, wenn sie doch 
dauernd wird, ruinierend für einen Staat ist nur eine absolute Re- 
gierung, gleichviel ob sie monarchisch (Orient, Rom), aristokratisch 
(Sparta) oder demokratisch (Athen) ist. (Ueber die periodische Not- 
wendigkeit eines Absolutismus & 7). Die Gestaltung des Regierungs- 
organs dagegen kann in jeder Form heilsam oder unheilvoll wirken.
	        
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