Full text: Grundriß zur Vorlesung über Allgemeine Staatslehre und Politik

waltungsakt mitwirkt, (der freilich äusserlich auch in Gesetzes- 
form gekleidet zu werden pflegt); hier ist es nur Mittel zum Zweck, 
die Kontrolle der monarchischen Minister auszuüben. Hier 
trifft es also mit dem für die kritischsten Fälle (des Verfassungs- 
bruchs) vorgesehnen Kontrollmittel der Ministeranklage zu- 
sammen. Ebenfalls im ältern (konstitutionellen) engl. StR. ausge- 
bildet (Ankl. des Ministers durch das Unterhaus vor dem Oberhaus 
wegen Verletzung des Staatsrechts an sich, zuerst gegen Strafford 
1640, — später allgemein wegen Verstoss gegen justice and 
utility gegen Danby 1679, vgl. 8 10, IIL.) ist sie in das deutsche 
Staatsrecht in der Weise übernommen, dass (nur wegen Verfassungs- 
verletzung) ein eigner Staatsgerichtshof (von höheren Richtern, 
Abgeordneten etc.) entscheidet — (in Preussen und demgemäss im 
Reich nicht ausgebildet). 
2. Im parlamentarischen Staat, wo das Parlament jede Re- 
gierungsfrage an sich ziehen kann (vgl. o.), ist die Aufstellung 
des Etats nur einer von vielen Verwaltungsakten. Die Minister- 
anklage (jetzt nuch in England vom Unterhaus vor dem 
Oberhaus zu erheben) sinkt, da die Minister ohnehin vom Parlament 
abhängig sind, zu einer blossen Disziplinaruntersuchung des Vor- 
gesetzten über den Untergebnen herab, 
Eine verschiedne Ausdehnung hat jedoch das Budgetrecht je 
nach der Regierungsform nicht, Es wäre unrichtig, anzunehmen, 
dass das parlamentarische Parlament das Recht habe, durch allge- 
meine „Budgetverweigerung“ einen widerrechtlich im Amt ver- 
bleibenden Minister zur Abdankung zu nötigen, während der 
monarchische Minister berechtigt sei, bei Ablehnung des ganzen 
Etats ohne verfassungsmässig genehmigtes Budget zu regieren. 
Vielmehr würde in jedem Fall die Volksvertretung durch Ver- 
hinderung eines Staatshaushaltplaus, der Minister durch nicht ge- 
nehmigie Einnahmen und Ausgaben die Verfassungspflichten ver- 
letzen, Allerdings ist je nach der technischen Behandlung des 
Etats der Einfluss der Volksvertretung bei seiner Aufstellung ein 
mehr oder minder unbeschränkter: in manchen Staaten werden für 
jede Etatsperiode sämtliche Einnahmen und Ausgaben nur periodisch 
bewilligt ‚so im parlamentarischen Belgien), — in anderen können
	        
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