manche Staatseinnahmen durch besondere Gesetze dauernd geregelt
werden, so dass dieselben forterhoben und nur die überschiessenden
Einnahmen sowie die Ausgaben periodisch genehmigt werden (so
im konstitutionellen Preussen). Durch’ die letztere Behandlung wird
die Volksvertretung‘'zweifellos mehr beschränkt. Aber dieselbe gilt auch
im parlamentarischen England, — die erstere auch in konstitutionellen
Staaten, z. B. in Frankreich nach der Verfassung v. 1814. Die
Verschiedenheiten des Budgetrechts stellen sich demgemäs als
juantitative Verschiedenheiten in den Machtvollkommenheiten des
Parlaments, nicht als Kriterien der konstitutionellen oder parlamen-
‚:arischen Funktion desselben dar.
Sonach zeigt sich das verschiedne Rechtsprinzip der parlamen-
‘arisch beschränkten Monarchie und der parlamentarisch regierenden
Demokratie nur in der — allerdings sehr tiefgreifenden — Konsequenz
praktisch, dass die Ministerien und deshalb die Verwaltungs-
vestrebungen des Staats in allen Ressorts dort mit den Be-
strebungen des Monarchen konstant bleiben, bezw. wechseln, hier
unmittelbar von den bleibenden oder wechselnden Parteigruppierungen
and Volksstimmungen abhängig werden, Eine formale Garantie
für das eine oder andre giebt es nicht; sie ist aber
auch unnötig, solange das eine oder andre System, auf historischer
Kontinuität beruht und einerseits dem Monarchem (Deutschland,
Desterreich), andrerseits dem Parlament (England) das Heer, bezw.
das Offizierskorps unbedingt ergeben ist. Eben deshalb bleibt
(für die Regierungsform eines Staats eine Revolution, wenn sie
ainmal infolge einer irgendwelchen Spannung zweier Volksklassen
ausgebrochen ist, dauernd unheilvoll, weil sich nach einem solchen
die einmal gestörte Kontinuität schwer wieder herstellt. Dies zeigt
sich besonders an Frankreich nach den Vorgängen von 1789, 1792.
1798. 1799 [1804]. 1814/15. 1830. 1848. 1851 1852]. 1870. 1875,
1882, 1898, aber auch an. den heutigen Zuständen Italiens ete,
England hat die üblen Folgen der Revolutionen nur wegen .der
über alle Grenzen gehenden Missbräuche der Monarchie im 17. Jh.
überwunden.