Full text: Grundriß zur Vorlesung über Allgemeine Staatslehre und Politik

Qichard Schmidt, Staatslehre 21. 
Il. Ein allgemeines Urteil über die grösseren Vorzüge 
der einen oder andern modernen Staatsform lässt sich hiernach 
ebensowenig abgeben wie über die irgend einer älteren Regierungs- 
form (0. $ 19). Dass die Monarchie ein für allemal die Demokratie 
an Stetigkeit überbietet, kann angesichts der stetigen Politik der 
anglischen und amerikanischen Demokratie gegenüber der spanischen, 
der preussischen Monarchie Friedrich Wilhelms IV. nicht zugegeben 
werden; — ebensowenig dass die Demokratie grössere „Gleichheit“, 
l. h. Fähigkeit habe zwischen den Volksklassen auszugleichen 
‘Roscher; s. dagegen die geringe Ausbildung der modernen Sozial- 
politik in Frankreich, den vereinigten Staaten) oder dass sie grössere 
Volkstümlichkeit (Verständnis für die jeweiligen Volksinteressen) oder 
zrössere Oeffentlichkeit besitze. Sonach kann auch hier nur darüber ein 
Urteilabgegeben werden, welche Vorzüge und Nachteile eine Regierung 
im Hinblick auf die verschiednen Kultur- und Verfassungs- 
aufgaben eines Staatslebens und unter den jeweiligen ver- 
schiednen Bedingungen des Gesellschaftslebens einer Nation 
besitzt. Hierbei stellt sich als Bedingung eines stetigen Funktio- 
nierens der Parlamentsherrschaft vor allem: heraus, dass eine ein- 
fache, wenig zersplitterte Parteibildung besteht, — so nach der 
yanzen Tradition in England (keine agrarisch-industriellen, keine 
monarchisch-demokratischen, keine konfessionellen Gegensätze, ausser 
neuerdings infolge der Irländerbewegung). Die Parteiverhältnisse 
des Festlands, spez. Deutschlands und Frankreichs bieten diese 
Bedingung nicht und können nur durch eine über den Parteien 
stehende Monarchie in stetiger Eutwicklung erhalten werden, da 
die Zersplitterung der Parteien, wie Frankreich beweist, einen 
anausgesetzten Wechsel der Parteiministerien herbeiführen müsste. 
Hierzu kommt, dass die fortdauernde Gefahr kriegerischer Bedrohung 
anter den Festlandstaaten für den Fall ausserordentlicher Um- 
stände das Bedürfnis nach einer raschen militärischen Konzentration, 
avent. Neuorganisation begründen kann; eine solche kann am 
sichersten die Monarchie (etwa nach Art der römischen Dictatur) 
anter Zurückdrängung der. konstitutionellen Elemente, also im 
absolutistischen Sinne, bewirken (Bismarck’s „Konflikt“ 1862—66).
	        
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