Full text: Grundriß zur Vorlesung über Allgemeine Staatslehre und Politik

der Staatenvertreter in Verbindung mit dem Abgeordnetenhaus (Stände- 
rat und Nationalrat in der Schweiz) sein. Im letzteren Falle fehlt 
sin Staatshaupt ganz. 
Ss 22. Die Volksvertretung. 
Auch auf die Zusammensetzung und Berufung der Volks- 
vertretung, des Parlaments ist im wesentlichen seine konstitutionell- 
kontrolierende oder demokratisch -regierende Hauptfunktion ohne 
Einfluss. Bei beiden Funktionen muss es im modernen Volksstaat 
eine zur Wahrung aller Interessen der Volksgesamtheit befähigte 
Körperschaft sein und es widerstreitet deshalb sowohl seiner gesetz- 
yebenden, wie seiner kontrolierenden oder regierenden Thätigkeit 
die Gestaltung des Parlaments zu einer blossen Ständevertretung 
d. h. zu einer aus den Vertretern geschlossner Interessenkreise 
zusammengesetzten Körperschaft. Allerdings ist die Volksvertretung 
aus der Vertretung der drei Stände (6tats) — Geistlichkeit, Adel, 
Stadtbürgertum. — hervorgegangen. (Rest der ständischen Ver- 
fassung die heutige Verfassung der beiden Mecklenburg, die auf 
Gründ der Union v. 1523 ein Kontrolorgan für beide Regierungen 
gemeinsam nur in dem „Korps“ der ca. 700 Ritterschaftsvertreter 
und dem Korps der 48 Städte besitzen). Für die moderne Zeit 
aber wäre eine solche Ständevertretung (auch als vervollkommnete, 
d. h. auch die Bauern und den sog. „vierten“ Stand der Industrie-, 
bezw. Landarbeiter berücksichtigende) nicht durchführbar. Denn 
im ‘vollentwickelten politischen, wirtschaftlichen, geistigen Leben 
durchkreuzen sich die Interessengruppen so sehr, dass sich eine 
Gliederung des Volks zum Zweck der Wahlen für eine Repräsen- 
'ation in bestimmte Stände‘ nur ganz willkürlich und nur für 
gewisse Fragen, bes, die volkswirtschaftlichen, vornehmen liesse, 
also für Fragen, die wohl gelegentlich, aber nicht immer das öffent- 
liche Leben beherrsclien. 
Hienach hat sich ernstlich für die Zusammensetzung der 
Volksvertretung nur eine grundsätzliche Verschiedenheit der An: 
schauungen geltend gemacht: 
a) Teilweise wird nur eine Versammlung ausgewählter, 
politisch erfahrener, durch Alter, Charakter, Bildung ver- 
trauenswürdiger Männer verlangt, gleichviel welchen 
Schichten des Volks sie angehören,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.