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De officiis
zu kennzeichnen: „rursus, quid virtus
et quid sapientia possit, | utile propo
suit nohis exemplar Ulixen“. Bei Tac.
öfters so gebraucht. Der Grund für
diese Bedeutung ist derselbe wie bei
autem, das ja auch ursprünglich „wieder
um“ heifst («3, avfhg). Vgl. zu I, §46.
3. Atque utinam etc.] die Ermor
dung Casars gab der Senatspartei nur
kurze Zeit Hoffnung, dafs die Verfas
sung des Staates sich ändern werde;
aber schon während der ersten Monate,
die jetzt verflossen sind, zeigte sich, dafs
Antonius auch das politische Erbe des
Cäsar anzutreten gesonnen sei und noch
weiter wie dieser gehen werde. — actiones]
geht auf die ganze schriftstellerische
Thätigkeit Ciceros als Politiker und An
walt (litterae forenses et senatoriae). —
scilicet conticuerunt] mit dem oft nicht
besonders ausgedrückten Nebenbegriff
des „leider“. S. zu I, § 35.
4. aetatis] Wenn von den Lebens
jahren eines Menschen die Bede ist,
steht nie vita. — cui quum etc.] die
dem Lateinischen charakteristische Ver
bindung von zwei Nebensätzen mit
einem Hauptsatz: a : b : A. •— tan
tum] „nur so viel“.
Kap. 2. 5. maximis in malis] mit
konzessivem Sinn „trotz“, was das fol
gende tamen angiebt. — interpretari]
„übersetzen“, I, § 6 Mi interpretes, wie
vertere, convertere, reddere (latine),
transferre.
6. oblectatio] bezeichnet ein flüch
tiges Ergötzen, während delectatio den
ernsten, dauernden Genufs bezeichnet. —
ratio ducitur] = habetur. — nul
lam dicere etc.] Es ist eine Thorheit,
zu meinen, die höchsten Prägen der
Menschheit (maximae res) könne man
lösen ohne eine bestimmte Methode. —
est aliqua] die Voranstellung des Ver
bums enthält schon den betonten Be
griff des „wirklich Seins“, der dann
noch durch aliqua verstärkt wird.
S. zu I, § 25. — ab hoc discendi
genere] Er meint die Philosophie. —
alio libro] in einer verlorenen Schrift
Hortensius.
7. occurritur] Einführung des Ein-
wandes, Cic. huldige doch sonst (cum
... dicamus) den Grundsätzen der Aka
demie : percipi nihil posse, d. h. eine
eigentliche Erkenntnis sei dem Men
schen unmöglich, und doch behandle
er die Pflichtenlehre. Mit der Form
des Einwandes vgl. Mil. § 40: „occur
rit illud — Quibus vellem] Wider
legung des Einwandes: Unsere Schule
(vgl. nostra sententia) leugnet zwar
die absolute Gewifsheit der Erkennt
nis, aber wir nehmen an, dafs das, was
wir mit menschlichen Mitteln erkannt
haben, was also wahrscheinlich ist, uns
auch als befolgenswert erscheint, so dafs
wir danach handeln können. Also wir
befolgen trotz unseres Abweisens der
höchsten Erkenntnis („Unser Wissen
ist Stückwerk“) doch bestimmte Grund
sätze (habeat, quid sequatur). Ohne
sie gäbe es keine Logik (disputandi
ratio) und keine Ethik (vivendi ratio),
wir wären also keine Philosophen. —
contra] wie I, § 49, „das Gegenteil“.
8. adfirmandi] „etwas fest behaup
ten, bestimmt versichern“. — fugere
temeritatem] „den Vorwurf der Unbe
sonnenheit vermeiden “, wie I, § 90. —
a nostris] von den Akademikern. —
causarum contentio facta esset] ,, die
Gründe gegenübergestellt würden“. —
Academicis] In der nicht ganz erhalte
nen Schrift „ Academica“ giebt Cic. auch
eine Übersicht über die Geschichte der
Akademie. — antiquissima... Cratippo