Full text: M. Tullii Ciceronis De officiis libri tres: nach Text und Kommentar getrennte Ausgabe für den Schulgebrauch ; 1. Abteilung: Text ; [2. Abteilung: Kommentar]

62 
De officiis 
zu kennzeichnen: „rursus, quid virtus 
et quid sapientia possit, | utile propo 
suit nohis exemplar Ulixen“. Bei Tac. 
öfters so gebraucht. Der Grund für 
diese Bedeutung ist derselbe wie bei 
autem, das ja auch ursprünglich „wieder 
um“ heifst («3, avfhg). Vgl. zu I, §46. 
3. Atque utinam etc.] die Ermor 
dung Casars gab der Senatspartei nur 
kurze Zeit Hoffnung, dafs die Verfas 
sung des Staates sich ändern werde; 
aber schon während der ersten Monate, 
die jetzt verflossen sind, zeigte sich, dafs 
Antonius auch das politische Erbe des 
Cäsar anzutreten gesonnen sei und noch 
weiter wie dieser gehen werde. — actiones] 
geht auf die ganze schriftstellerische 
Thätigkeit Ciceros als Politiker und An 
walt (litterae forenses et senatoriae). — 
scilicet conticuerunt] mit dem oft nicht 
besonders ausgedrückten Nebenbegriff 
des „leider“. S. zu I, § 35. 
4. aetatis] Wenn von den Lebens 
jahren eines Menschen die Bede ist, 
steht nie vita. — cui quum etc.] die 
dem Lateinischen charakteristische Ver 
bindung von zwei Nebensätzen mit 
einem Hauptsatz: a : b : A. •— tan 
tum] „nur so viel“. 
Kap. 2. 5. maximis in malis] mit 
konzessivem Sinn „trotz“, was das fol 
gende tamen angiebt. — interpretari] 
„übersetzen“, I, § 6 Mi interpretes, wie 
vertere, convertere, reddere (latine), 
transferre. 
6. oblectatio] bezeichnet ein flüch 
tiges Ergötzen, während delectatio den 
ernsten, dauernden Genufs bezeichnet. — 
ratio ducitur] = habetur. — nul 
lam dicere etc.] Es ist eine Thorheit, 
zu meinen, die höchsten Prägen der 
Menschheit (maximae res) könne man 
lösen ohne eine bestimmte Methode. — 
est aliqua] die Voranstellung des Ver 
bums enthält schon den betonten Be 
griff des „wirklich Seins“, der dann 
noch durch aliqua verstärkt wird. 
S. zu I, § 25. — ab hoc discendi 
genere] Er meint die Philosophie. — 
alio libro] in einer verlorenen Schrift 
Hortensius. 
7. occurritur] Einführung des Ein- 
wandes, Cic. huldige doch sonst (cum 
... dicamus) den Grundsätzen der Aka 
demie : percipi nihil posse, d. h. eine 
eigentliche Erkenntnis sei dem Men 
schen unmöglich, und doch behandle 
er die Pflichtenlehre. Mit der Form 
des Einwandes vgl. Mil. § 40: „occur 
rit illud — Quibus vellem] Wider 
legung des Einwandes: Unsere Schule 
(vgl. nostra sententia) leugnet zwar 
die absolute Gewifsheit der Erkennt 
nis, aber wir nehmen an, dafs das, was 
wir mit menschlichen Mitteln erkannt 
haben, was also wahrscheinlich ist, uns 
auch als befolgenswert erscheint, so dafs 
wir danach handeln können. Also wir 
befolgen trotz unseres Abweisens der 
höchsten Erkenntnis („Unser Wissen 
ist Stückwerk“) doch bestimmte Grund 
sätze (habeat, quid sequatur). Ohne 
sie gäbe es keine Logik (disputandi 
ratio) und keine Ethik (vivendi ratio), 
wir wären also keine Philosophen. — 
contra] wie I, § 49, „das Gegenteil“. 
8. adfirmandi] „etwas fest behaup 
ten, bestimmt versichern“. — fugere 
temeritatem] „den Vorwurf der Unbe 
sonnenheit vermeiden “, wie I, § 90. — 
a nostris] von den Akademikern. — 
causarum contentio facta esset] ,, die 
Gründe gegenübergestellt würden“. — 
Academicis] In der nicht ganz erhalte 
nen Schrift „ Academica“ giebt Cic. auch 
eine Übersicht über die Geschichte der 
Akademie. — antiquissima... Cratippo
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.