Full text: Die Juden in Russland; Urkunden und Zeugnisse Russischer Behörden und Autoritäten

Hy — 
herrschende Staatsordnung zu erschüttern. Es sind dies 
dieselben bösen Menschen, die durch das blutige Verbrechen 
des ersten März das russische Land mit Schimpf und Schmach 
bedeckt haben. 
Um ihre verbrecherischen Ziele zu erreichen, schrecken 
sie vor keinem Mittel zurück. Lüge, Betrug, Verleumdung, 
Gewaltthat, Raub, Diebstahl, Mord, selbst Zarenmord — 
nichts schreckt sie ab. Sie kennen keinen Gott, kein Ge- 
wissen, kein Sittengesetz und keine Obrigkeit. Sie wissen 
aber recht wohl, dass das russische Volk an Gott glaubt, 
dass es ein Gewissen hat, und dass die Ergebenheit des russi- 
schen Volkes für seinen Zaren sich schwer erschüttern lässt. 
Sie wissen ferner, dass das russische Volk den Juden 
nicht zugethan ist, hauptsächlich wegen der Verschiedenheit 
des Glaubens; darum flüstern sie den leichtgläubigen und 
wagelustigen Russen ein, es sei erlaubt, deu Juden das Land 
wegzunehmen, um es den Russen zu geben. Glaubt solchen 
lügenhaften Ausstreuungeu nicht! Dem Einen etwas fortzu- 
nehmen, um es dem Andern zu geben — kann das gesetz- 
lich erlaubt sein? Besinnt euch doch! Bei einem solchen 
Verfahren kann es so weit kommen, dass wir, wenn die 
Juden nichts mehr haben werden, einander gegenseitig aus- 
plündern. Wie wird es bei uns dann aussehen?! Unser 
Thun und Lassen wird alsdann dem Verhalten des vernunft- 
losen Viehs ähnlich sein. Bewahre uns (Gott vor solch 
ciner sittlichen Fäulnis! 
Ilpnéas.T. rp Nepeoner, Frrapx. BB,1om. — Beilage zum Chersoner 
Eparchialboten. 1881. No. 12. S. 818—317. 
Vater Johann Pawlowski, Geistlicher des Dorfes Kislja- 
kowka im Bistum Cherson. 
Seit einiger Zeit geht unter euch, ihr friedlichen und 
braven Leute, ein Gerücht um, dass all denjenigen, die 
Mangel an Land haben, solehes auf Anordnung der Regie- 
rung aus dem Bestande der grossen Grundbesitzer zugeteilt 
werden soll. Ebenso hat sich bedauerlicher Weise in den 
letzten Jahren bei ‚euch der Glaube festgesetzt, als sei es 
erlaubt und geboten, den Juden Gewalt anzuthun, Was ist
	        
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