die Gesetzgebung hinsichtlich der Juden irgend ein nichtiger
Zufall massgebend: so blieben sie beispielsweise, wenn an
die Regierung kein besonderer Bericht über die Juden ein-
ging, nicht nur ganz unbehelligt in ihrer augenblicklichen
Lage, sondern genossen zeitweise auch diejenigen Privilegien,
die sie sich auf irgend eine Weise zu verschaffen gewusst
hatten. Wenn jedoch bei der ersten besten Gelegenheit
irgend jemand von den lokalen Beamten, sei es nur der
Kreisriehter oder Isprawnik, mit ihnen angebunden hatte,
so rief ein solcher Beamter, indem er auf dem Instanzen-
wege die von ihm begonnene Angelegenheit vor die höheren
Behörden brachte, sehr häufig und für die Juden ganz un-
erwartet irgend eine polizeiliche oder gesetzliche Verordnung
ins Dasein, und eine auf solehem Wege ins Leben gerufene
Verordnung wirkte dann plótzlich und dabei sehr nachteilig
auf die bürgerlicehe und gesellschaftliche Stellung dieser
Bevôlkerunesschicht ein. Bei einer aufmerksamen Durch-
sieht aller bei uns früher und in neuerer Zeit erlassenen
gesetzlichen Bestimmungen über die Juden konnten wir uns
der Überzeugung nicht verschliessen, dass diese Bestimmungen
grosstenteils durch irgend einen Einzelfall hervorgerufen
wurden, der den höheren behördlichen Instanzen infolge
einer bisweilen nicht einmal ganz wahrheitsgemässen und
nicht ganz unparteiischen Mitteilung der náchsten lokalen
Behörden bekannt wurde, die ihrerseits dies ohne jede
Rücksicht auf die allgemeine Staatsordnung wie auf die be-
sonderen Regierungsverordnungen hinsichtlich der jüdischen
Bevölkerung thaten.
Espeiicriii Bonpocn 8h Poccin. — Die Judenfrage in Russland.
St. Petersburg 1864. S. 26.
Aksakow, Iwan Sergejewitsch.”)
Wir sprechen nicht von Sumy und Charkow, Städten,
die von russischen Handeltreibenden errichtet worden sind,
*) Im Jahre 1858 war J. S. Aksakow seitens der Kaiserlich Russi-
schen Geographischen Gesellschaft zum Zweck eines eingehenden Stu-
diums des Handels auf den ukrainischen Märkten nach Kleinrussland
entsandt worden. Die Resultate seiner Untersuchungen wurden im
Jahre 1858 durch die K. R Geographische Gesellschaft unter dem
Titel: Hscrhiosanie o roproBgyb Ha YKpaHHCKHX'b APMApKaXB.
93