Full text: Die Juden in Russland; Urkunden und Zeugnisse Russischer Behörden und Autoritäten

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Eine Besonderheit des Julimarktes bilden die Juden. 
Der Hauptvorzug ihrer Thitigkeit bestent darin, dass sie 
sich mit dem Kleinhandel auf dem Jahrmarkt beschäftigen 
und dadurch den Umlauf des baren Geldes vermehren, 
„Wo es Juden giebt, da giebt’s auch Geld“, sagen die russi- 
schen Hàndler . . 
Die Hauptabnehmer fiir Binder bei den Engroshiindlern 
sind ausser den städtischen Kaufleuten die Vorstadtkrämer, 
Hausierer und Juden, namentlich die letzteren, und ganz 
besonders die Juden aus den westlichen Gouvernements;... 
sie sind überhaupt dem Fabrikanten sehr behülflich in der 
Ausbreitung dieses Artikels, indem sie ihm sowohl die 
neuesten Muster und Proben, die sie auf den Leipziger 
Messen an sich gebracht haben, als auch Nachrichten 
über Herstellungsart oder Fabrikationsgeheimnisse und über 
den bei den ukrainischen Bäuerinnen herrschenden Geschmack 
mitteilen . . 
Schlosserwaren werden, wie wir bereits sagten, über- 
allhin, namentlich naeh. dem Süden und Westen, verlangt. 
Obschon Kiew und Tscliernigow diese Artikel grósstenteils 
direkt aus Moskau, und zwar in bester Qualität beziehen, so 
führen doch die Juden dieser Gouvernements, ganz besonders die 
von Berditschew, von den Jahrmärkten eine beträchtliche 
Menge von Schlosser- und Messerwaren, namentlich Thür- 
schlösser, aus. Im allgemeinen wird der halbe Umsatz der 
Schlosser [von Pawlowsk, Gorbatowsk u. s. w.] durch die 
Juden der verschiedenen Gouvernements vermittelt . . . 
Auf den Jahrmärkten des Gouvernements Charkow 
dürfen die Juden nur einkaufen, nicht aber Handel treiben; 
nichtsdestoweniger lassen viele russischen Kaufleute sie zum 
Handel zu, und zwar unter der Vorspiegelung, dass sie ihre 
Handlungsdiener seien, ohne dass sie ihre Konkurrenz für 
gefährlich erachten. 
MacrbioBasie o TroproBrb Ha YKpaHHCKHX'b dpMapkaXb. — 
Untersuchung über den Handel auf den ukrainischen Jahrmärkten. St. Pe- 
tersburg 1858, Bd. L, S. 6, 17, 18, 22, 36, 1299; Bd. IL, S. 174, 240, 327. 
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