sei, wie wir, dass er dieselben Rechte haben müsse wie wir,
so lange wird der Jude es auch nicht für eine Sünde halten,
zu unehrenhaften Mitteln dem Christen gegenüber seine Zu-
flucht zu nehmen ...
Wenn ich hier von dem schädlichen Einfluss des Han-
delsmonopols der Juden in ganz Weissrussland und im west-
lichen Reichsgebiet spreche, so thue ich dies nicht, damit
man in meinen Worten eine Anspielung auf die Notwendigkeit
neuer Einschränkungen der Juden und ihres Handels finde.
An diesem Monopol sind die Christen selbst mehr schuld
als die Juden, und ihnen selbst kommt die Aufgabe zu, so
unnatürliche Verhältnisse abzuändern. Der Mangel an Geld
und die bedrückte Lage der Bauern, die Verschwendungs-
sucht und Trägheit der Gutsbesitzer, die Abwesenheit ge-
schäftlichenUnternehmungsgeistes bei den übrigen Stánden . ..
— all das zusammengenommen hat zu der vollstündigen
Herrschaft der jüdischen Kapitalien im westlichen Reichs-
gebiet und in Weissrussland geführt. In diesen Gegenden
ausschliesslich zusammengedrängt, ohne die Möglichkeit, ihre
geschäftliche Thätigkeit weiter auszudehnen, haben die Juden
ihre gesamte Thätigkeit hier konzentriert, ohne einer Konkur-
renz zu begegnen . . . Wie soll man sich behelfen ohne die
Juden? Selbst der Bauer, wenn man ihn hierüber befragt . . .
giebt zu, dass, wenn der Jude nicht wäre, er keine Gelegen-
heit haben würde, die überschüssigen Erzeugnisse seiner
ärmlichen Wirtschaft zu verkaufen und bares Geld in die
Hand zu bekommen. Wollte man den Juden verbieten,
von Hof zu Hof, von Dorf zu Dorf, von Markt zu Markt zu
ziehen, so würde das gleichbedeutend sein mit einer plötz-
lichen Lahmlegung des gewerblichen Lebens im ganzen
Lande, welches sie ganz allein unterhalten Man lasse nur
die grossrussischen Händler ins Land, und sie werden, bei
dem gegenwärtigen Zustande Weissrusslands und der west-
lichen Gouvernements, die ‚eingeborene Landbevölkerung bis
aufs Hemd ausziehen, wenn man dieses Recht auch den
Juden nimmt und ihren Handel beschränkt. Aber sind denn
solche Massnahmen möglich, kann man: denn. überhaupt
irgend ‘ jemandem in gesetzlich gestatteten Gewerben solche
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