Full text: Die Juden in Russland; Urkunden und Zeugnisse Russischer Behörden und Autoritäten

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der N. L Pirogow diesen Schulbezirk verwaltete, hat ohne 
Zweifel wesentlich zur Zerreissung jenes Zauberbanns bei- 
getragen, in dem die jüdische Bevölkerung sich befand . . 
Bei einer grösseren Berücksichtigung der Juden seitens der 
Gesetzgebung, mit der bereits der Anfang gemacht ist — 
bei einer humaneren Behandlung derselbeu seitens der russi- 
schen Bevôlkerung — auf welche hinzuarbeiten unsere Litte- 
ratur verpflichtet ist -— bei einer weniger dichten An- 
siedelung der Juden selbst endlieh wird diese Assimilation, 
davon sind wir überzeugt, nicht lange auf sich warten 
lassen, um so mehr, als die Gebildeten aus der Mitte der 
Juden selbst bereits die Notwendigkeit dieser Assimilation 
zuzugeben beginnen. 
iypuaapubte Bonpoenr — Hane. Bpexir. — Journalistische Fragen 
— Unsere Zeit, herausg. unter der Redaktion von N. Pawlow. 1860. 
No. 25. 
II. Nicht ohne empfindlichen Schmerz habe ich deu 
Leitartikel in No. 19 der Zeitschrift ,Denj* gelesen . . . 
Dieser Aufsatz ist aus Anlass des Gesetzes geschrieben, das 
den mit Diplomen für die gelehrten Grade versehenen Juden 
den Eintritt in sämtliche Zweige des Staatsdienstes ge- 
stattet. 
Fast die ganze russische Journalistik hat sich zu- 
stimmend über dieses Gesetz ausgesprochen, das nur eine 
natürliche Konsequenz der Massnahmen war, die wir beim 
Beginn der gegenwärtigen Regierung mit einstimmigem Bei- 
fall begrüsst haben; nur „Denj“ ist ganz allein mit diesem 
Gesetz nicht. zufrieden. „Ein christliches Land“, sagt diese 
Zeitung, „das im Geiste seines Herrn und Meisters handelt, 
gewährt ihnen (den Juden) ein Asyl und eine Möglichkeit 
der Existenz, sowie die Freiheil des inneren uud des bürger- 
lichen Lebens. Mehr als dies vermag es nicht zu geben . . .* 
Woraus schliesst deun ,Denj*, dass ein christliches 
Land nichts weiter für die Juden thun, als sie eben nur 
uicht mit Hunden hetzen kaun? Wo hat das Blatt in 
der Lehre Christi irgend eine Begrenzung hinsiehtlich der 
bürgerlichen ‚oder politischen Rechte eines Menschen ge- 
funden, welchem Glauben oder welchem Bekenntnis er auch
	        
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