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Aber vielleicht erweisen sich die Juden bei Ausübung
des Schankgewerbes als ein derart schädliches Element, dass
die gesetzgeberische Macht, um das Übel zu beseitigen,
gezwungen ist, sogar den Vorwurf auf sich sitzen zu lassen,
dass sie inkonsequent sei und gegen die heiligsten Grund-
principien ‚des Eigentums und der Handelsfreiheit verstosse?
Vielleicht siud es vorzugsweise Juden, die das Volk verfülren
und seinen Wohlstand durch die Verleitung zur Trunksucht
zerstören? Kine Antwort auf diese Fragen können wir selbst-
verständlich nur in den genauen statistischen Angaben finden.
Diese Angaben beweisen, dass das Quantum des gewonnenen
Spiritus bei dem neuen Versteuerungssystem sich in den
grossrussischen Gouvernements bis 1871 um mehr als 60 ©,
erhöhte, während es in den Gouvernements, die das jüdische
Ansiedelungsgebiet umfassen, in demselben Zeitraum sich um
S0", verminderte. Der eigentliche Schnapsverbrauch, aus-
schliesslich derjenigen Quanten, die für industrielle und ge-
werbliche Zwecke verwendet werden, hat in den gross-
russischen Gouvernements in dem angegebenen Zeitraum
fast um das Doppelte zugenommen, während er dagegen in
den jüdischen Ansiedelungsdistrikten sich fast um 14%
vermindert hat. Ferner beträgt in dem fünfjährigen Zeit-
raum 1858-—1862 die Zahl der an Trunksucht Verstorbenen
in den 15 Gouvernements des jüdischen Ansiedelungsrayons
0,0178 pro Tausend, während in den — grossrussischen
Gouvernements die Zahl der in dem gleichen Zeitraum an der
Trunksucht Verstorbenen sich auf 0,0317 pro Tausend be-
ziffert, d.h. um 78 °/, höher ist. Diese statistischen An-
gaben bezeugen also, dass der Vorrang in der Entwicklung
des Sehankgewerbes nicht den Juden gehört, und dass in
Folge dessen gar keine Veranlassung vorliegt, die Kigentums-
grundsátze und die Handelsrechte zu erschütterm, indem nan
ihnen das volle Schankrecht verweigert.
Aber vielleicht ist in dieser Beschränkung des Schank-
gewerbes ein Wohlwollen für die Juden zu erblicken, indem
man sie nämlich von einem Erwerbzweig zurückhalten will,
der auf die nationale Sittlichkeit ungünstig einwirkt? Doch
eine solche Bevorzugung der Juden wäre nicht allein eine