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Infolge der gegenwärtigen Lage der Juden zerfällt Russ-
land in kommerzieller Beziehung in zwei Staaten, die durch
eine mehr oder weniger undurchdringliche Mauer von einander
getrennt sind, und zwar: in ein westliches Gebiet, in dem
der Handel sich fast ausschliesslich in den Händen der Juden
befindet, und in ein ôstliches oder grossrussisches, das für
die Juden gesperrt ist. Die grossrussischen Manufaktur-
erzeugnisse kónnen in den westliehen Gouvernements fast
nur durch Vermittlung von Juden Absatz finden. Für eine
solche Vermittlung ist es aber vor allen Dingen notwendig,
dass die jüdischen Händler sich in den grossrussischen Manu-
fakturcentren frei aufhalten dürfen. Dieser freie Aufenthalt darf
demgemäss durch keineAusnahmebestimmungen beengt werden,
da alle Ausnahmebestimmungen notwendig die Einleitung und
Abwickelung jedes Handelsunternehmens lähmen müssen. Bei
dem gegenwärtigen Stande der Dinge sind die Juden ge-
zwungen, zum Ankauf von Manufakturerzeugnissen für die
westlichen Provinzen nach Deutschland oder Österreich zu
gehen, welche Länder ihnen zugänglicher sind, als die innern
Gouvernements ihres eigenen Vaterlandes. Dem Umstande,
dass der Bezug von Manufakturerzeugnissen über die west-
liche Grenze durch den hohen Warenzoll erschwert wird,
steht die Thatsache gegenüber, dass der Bezug dieser Waren
aus den innern Gouvernements durch die hohe Kopfsteuer,
die den Juden auferlegt wird, noch mehr erschwert ist. Der
jüdische Händler muss nämlich für das Recht, sich in den
innern Gouvernements seines Vaterlandes frei bewegen zu
dürfen, zunächst in seinem Wohnort fünf Jahre lang die Ab-
gaben der ersten Gilde zahlen, die dann auch weiterhin auf
ihm lasten. Es ist klar, dass unter diesen Umständen viele
jüdische Kleinhändler es vorziehen, sich mit Waren aus
Deutschland und Österreich zu versorgen, wodurch den Er-
zeugnissen der innern Gouvernements der Absatz im west-
lichen Reichsgebiet so gut wie verschlossen wird.
Andrerseits wird, wie bekannt, ein grosser "Teil der
westeuropäischen Manufakturerzeugnisse, deren die gross-
russischen Gouvernements bedürfen, per Achse über die
westliche Landesgrenze durch Vermittlung von Juden bezogen.
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