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Bau von Häusern für sie giebt und es unsicher ist, ob sie
in den Städten ihren Unterhalt finden werden; überdies ist
es ja auch den Handeltreibenden vom Gesetz nicht ver-
boten, sich von ihren Wohnsitzen zu entfernen, sofern sie
nur die ihnen auferlegten Abgaben pünktlich bezahlen. . . .
Cexarer. Yrasr 7. Mais 1786 r. — ,O6T orpanieuir npasp
Enpeesn np PoceiHd, kacaTedbHO HX'b NONCYAHOCTH, | TODPOB/HIE. HM MPO-
MbIILIEHHOCTH“. — eps. Ilox. Coûôp. Bak. — Erlass des Senats vom
7 Mai 1786 „über die Festsetzung der Rechte der Juden in Russland
bezüglich ihres Gerichtsstandes und ihrer Stellung in Handel und Gewerbe.“
Exste vollständige Gesetzsammlung Band XNIL No. 16391, Seite 596
IL Anlüsslieh der Vorstellungen der Kurlündischen Gou-
vernements-Regierung beziiglich der in Kurland ansissigen
Juden.
Aus besagten Vorstellungen hat der Senat entnommen,
dass, obschon die Kurländische Gouvernements- Regierung
berichtet, dass die Juden in Kurland niemals gesetzlich
geduldet wurden, sie gleichwohl daselbst seit über zweihundert
Jahren sich aufhalten, weshalb es unmöglich ist, sie als Eindring-
linge zu betrachten und aus einem so lange innegehabten Wohn-
ort zu verdrängen, zumal ja auch in andern russischen
Gouvernements den Juden der Aufenthalt nicht verboten ist;
deshalb hat der Senat der Gouvernements-Regierung auf-
gegeben, mit Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und
der Gesetze sein Gutachten darüber abzugeben, unter welchen
Bedingungen sie in Kurland belassen werden können, sowohl
zum Nutzen der Allgemeinheit, wie in ihrem eigenen Interesse ,
in welche Berufsklasse sie einregistriert werden sollen, und
welche Massnahmen zu treffen sind, um. sie auf möglichst
wirksame Weise zu den Staatssteuern und sonstigen vor-
geschriebenen Verpflichtungen heranzuziehen; wie denn auch
Meldung zu erstatten ist, ob überhaupt und in welcher Hóhe
von deu Juden seit der Vereinigung Kurlands mit dem
russischen Reiche Kronsteuern erhoben worden sind, und
auf welche Weise dies geschehen.
... Als darüber im Senat verhandelt wurde, ging bei der
Expedition für die Reichsókonomie, das Fremdenwesen und
das ländliche Verkehrswesen von seiten der Juden des Gou-
vernements Kurland eine Bittschrift ein, weshalb alle oben-