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nisse ist die notwendige Folge der Erzeugung neuer Produk
tivkräfte gewesen, welche den alten Eigentumsverhältnissen
sich nicht mehr fügen wollten. Das Privateigentum selbst ist
so entstanden. Denn das Privateigentum hat nicht immer
existiert, sondern, als gegen das Ende des Mittelalters in
der Manufaktur eine neue Art der Produktion erschaffen
wurde, welche sich dem damaligen feudalen und Zunfteigentum
nicht unterordnen ließ, da erzeugte diese, den alten Eigentums
verhältnissen entwachsene Manufaktur eine neue Eigentums
form, das Privateigentum.*) Für die Manufaktur und für
chie erste Entwickelungsstufe der großen Industrie war aber
keine andere Eigentumsform möglich als das Privateigen
tum, keine andere Gesellschaftsordnung als die auf dem
Privateigentum beruhende. Solange nicht soviel produziert
werden kann, daß nicht nur für alle genug vorhanden ist,
sondern auch noch ein Ueberschuß von Produkten zur Vermeh
rung des gesellschaftlichen Kapitals und zur weiteren Ausbil
dung der Produktionskräfte bleibt, solange muß es immer
eine herrschende, über die Produktivkräfte der Gesellschaft
verfügende und eine arme, unterdrückte Klasse geben. Wie
diese Klassen beschaffen sein werden, wird von der Entwicke
lungsstufe der Produktion abhängen. Das vom Landbau
abhängige Mittelalter gibt uns den Baron und den Leib
eigenen, die Städte des späteren Mittelalters zeigen uns den
Zunftmeister und den Gesellen und Taglöhner, das siebzehnte
Jahrhundert hat den Manufakturistcn und den Manufaktur-
nrbeiter, das neunzehnte Jahrhundert den großen Fabrikanten
und den Proletarier. Es ist klar, daß bisher die Produktiv
kräfte noch nicht soweit entwickelt waren, daß für alle genug
produziert werden konnte, und daß das Privateigentum**) für
*) Aus diesem Satz und den ihm folgenden Ausführungen geht
hervor, daß es sich bei der „Abschaffung des Privateigentums" um
die Abschaffung des bürgerlichen Eigentums, d. h. des un
eingeschränkten persönlichen Eigentums an Produktionsmitteln
handelt. D. H.
**) Hier scheint ein Schreibfehler unterlaufen oder bei der Ab
schrift ein Zwischensatz ausgefallen zu sein. Denn offenbar handelt
es sich an dieser Stelle nicht um das Privateigentum, das eben noch
als Produkt der Epoche der Manufaktur geschildert wurde, son
dern um das durch feudale Einrichtungen, Zunftrechte usw! ein
geschränkte Privateigentum, wie es die Zeit der Manufaktur
vorfand. Vielleicht hatte ursprünglich hier ein ähnliches Wort wie
„das überlieferte Eigentum" gestanden. D. H.