Full text: Grundsätze des Kommunismus

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nisse ist die notwendige Folge der Erzeugung neuer Produk 
tivkräfte gewesen, welche den alten Eigentumsverhältnissen 
sich nicht mehr fügen wollten. Das Privateigentum selbst ist 
so entstanden. Denn das Privateigentum hat nicht immer 
existiert, sondern, als gegen das Ende des Mittelalters in 
der Manufaktur eine neue Art der Produktion erschaffen 
wurde, welche sich dem damaligen feudalen und Zunfteigentum 
nicht unterordnen ließ, da erzeugte diese, den alten Eigentums 
verhältnissen entwachsene Manufaktur eine neue Eigentums 
form, das Privateigentum.*) Für die Manufaktur und für 
chie erste Entwickelungsstufe der großen Industrie war aber 
keine andere Eigentumsform möglich als das Privateigen 
tum, keine andere Gesellschaftsordnung als die auf dem 
Privateigentum beruhende. Solange nicht soviel produziert 
werden kann, daß nicht nur für alle genug vorhanden ist, 
sondern auch noch ein Ueberschuß von Produkten zur Vermeh 
rung des gesellschaftlichen Kapitals und zur weiteren Ausbil 
dung der Produktionskräfte bleibt, solange muß es immer 
eine herrschende, über die Produktivkräfte der Gesellschaft 
verfügende und eine arme, unterdrückte Klasse geben. Wie 
diese Klassen beschaffen sein werden, wird von der Entwicke 
lungsstufe der Produktion abhängen. Das vom Landbau 
abhängige Mittelalter gibt uns den Baron und den Leib 
eigenen, die Städte des späteren Mittelalters zeigen uns den 
Zunftmeister und den Gesellen und Taglöhner, das siebzehnte 
Jahrhundert hat den Manufakturistcn und den Manufaktur- 
nrbeiter, das neunzehnte Jahrhundert den großen Fabrikanten 
und den Proletarier. Es ist klar, daß bisher die Produktiv 
kräfte noch nicht soweit entwickelt waren, daß für alle genug 
produziert werden konnte, und daß das Privateigentum**) für 
*) Aus diesem Satz und den ihm folgenden Ausführungen geht 
hervor, daß es sich bei der „Abschaffung des Privateigentums" um 
die Abschaffung des bürgerlichen Eigentums, d. h. des un 
eingeschränkten persönlichen Eigentums an Produktionsmitteln 
handelt. D. H. 
**) Hier scheint ein Schreibfehler unterlaufen oder bei der Ab 
schrift ein Zwischensatz ausgefallen zu sein. Denn offenbar handelt 
es sich an dieser Stelle nicht um das Privateigentum, das eben noch 
als Produkt der Epoche der Manufaktur geschildert wurde, son 
dern um das durch feudale Einrichtungen, Zunftrechte usw! ein 
geschränkte Privateigentum, wie es die Zeit der Manufaktur 
vorfand. Vielleicht hatte ursprünglich hier ein ähnliches Wort wie 
„das überlieferte Eigentum" gestanden. D. H.
	        
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