Full text: Die Sterblichkeit an Tuberkulose und Krebs in Wien im Jahre 1904 nach Berufen.

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Berufsgruppen herausgreifen und deren Todesursachen eingehend darstellen 
oder umgekehrt einige wichtige Todesursachen nach Berufen bearbeiten. 
Die Magistratsabteilung für Statistik hat sich für den letzteren Weg ent 
schieden, weil 
1. für die berufstätigen Personen einer ganzen Bevölkerungsklasse, 
der versicherungspflichtigen Arbeiter, in der oben erwähnten Statistik der 
Arbeiter-Krankenkassen bereits Material für Krankheits- und Todesursachen- 
Statistik vorhanden ist, 
2. die Erfassung der Sterblichkeit einer ganzen Berufsgruppe nicht 
erschöpfend möglich gewesen wäre; denn die zur Zeit des Todes nicht 
mehr berufstätigen Personen hätten nicht eingerechnet werden können, 
auch wenn sie sich die Krankheit während der Berufstätigkeit zugezogen 
oder sogar letztere wegen der Krankheit aufgegeben hätten. 
Es kam auch die mehr technische Erwägung in Betracht, daß einzelne 
Todesursachen sich nach den ärztlichen Diagnosen schärfer abgrenzen 
lassen als die Berufe (Haupt- und Nebenbeschäftigung, Stellung im Berufe, 
Familienglieder, häusliche Dienste u. s. w). 
Daher wurden die Totenbeschauzettel des Jahres 1904 für die in 
Wien wichtigste Todesursache Tuberkulose (getrennt in Lungen- 
Gehirn- und sonstige Tuberkulose) und für die in neuester Zeit von der 
medizinischen Wissenschaft mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgte 
Krebskrankheit nach Berufen nebst Geschlecht und Alter aufgearbeitet. 
Quelle der Wiener Sterblichkeits-Statistik. 
Die Grundlage für die vorliegende statistische Arbeit bilden die 
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Totenbeschauzettel (siehe die folgende Tabelle), die eigens für die Magi 
stratsabteilung für Statistik von den Totenbeschauärzten ausgefüllt werden.*) 
Sie bilden eine Abschrift des Totenbeschaubefundes, der als Nachweis gegen 
über dem Totenbeschreibamte dient. 
Für die genaue Angabe des Berufes auf dem für die Statistische 
Magistratsabteilung bestimmten Formulare gelten die folgenden, in der 
Kurrende des Statistischen Departements des Wiener Magistrates Zahl 96 
vom Jahre 1884 enthaltenen Andeutungen: 
I. Bei der Ausfüllung der Berufsrubrik in den Totenbeschaubefunden ist vor 
allem anderen das Hauptaugenmerk daraut zu richten, daß diejenige Lebensstellung 
des Verstorbenen verzeichnet werde, in welcher derselbe seinen Lebensunterhalt 
gesucht hat. 
1. Daraus ergibt sich zunächst, daß die Angabe eines bloßen Titels (kaiserl. 
Rat, Gemeinderat, Bürger, Graf etc) oder eines akademischen Grades (Doktor der 
Rechte, der Philosophie), oder eines nur zu gewissen Zeiten geltenden Verhältnisses 
(Reservist, Reserveleutnant etc.) nicht genügen kann, weil hiemit wohl eine Lebens 
stellung bezeichnet erscheint, nicht aber eine solche, in welcher der Verstorbene seinen 
Lebensunterhalt gesucht hat. Auch die Ausdrücke „Privat“, „Privater“, sind aus 
«) § 10 der Totenbeschauordnung für die k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien, Kundmachung 
des k. k. Statthalters im Erzherzogtume Österreich unter der Enns vom 23. Juni 1900, L.-G.-BL Nr. 31 und 
vom 21. Juli 1906, L.-G.-Bl. Nr. 62, und § 9 der Instruktion für die mit der Totenbeschau in Wien betrauten 
städtischen Amtsärzte, Statthalterei-Kundmachung vom 23. .Tuh 1900, L.-G.-Bl. Nr. 39 und vom 21. Juli 1906, 
L.-G.-Bl. Nr. 63.
	        
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