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81 welche die Satzung bestimmt, beim Tode des nächsten Ehemanns
wieder auf. Im Falle der Wiederverheiratung werden die
Waisenrenten natürlich weitergezahlt.
t) Nachzahlung und Vererbung von Bezügen.
Wie lange rückwärts werden Renten gezahlt?
Auf nicht länger als ein Jahr vom ersten Tage des Monats
8«, 8, an gerechnet, an dem der Antrag eingegangen ist, es sei denn,
daß der Berechtigte durch Verhältnisse, die außerhalb seines
Willens liegen (z. B. nachweislich falsche Auskunft von einer
amtlichen oder sonst zuständigen Stelle), verhindert worden ist, den
Antrag rechtzeitig zu stellen. Der Antrag ist in diesem Falle binnen
drei Monaten zu stellen, nachdem das Hindernis weggefallen ist.
Wer hat beimTode eines Berechtigten auf dieLeistungen Anspruch?
Sofern diese noch nicht abgehoben, so sind nacheinander bezugs
berechtigt der Ehegatte, die Kinder, der Vater, die Mutter, die
Geschwister, wenn sie mit dem Empfänger zur Zeit seines Todes
8t in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben oder von ihm wesentlich
aus seinem Arbeitsverdienst unterhalten worden sind. Stirbt
ein zum Bezüge einer Leistung Berechtigter, nachdem er seinen
Anspruch erhoben hat,so sind zur Fortsetzung des Verfahrens
und zum Bezüge der fälligen Beträge die angeführten Personen
unter derselben Voraussetzung berechtigt.
g) Entziehung von Renten.
Wann kann diese eintreten?
Wenn der Empfänger einer Jnvalidenpension oder eines Ruhe-
geldes infolge einer wesentlichen Änderung in seinen gesund
heitlichen Verhältnissen nicht mehr berufsunfähig ist. Der
88 Entziehungsbescheid wird mit Ablauf des auf die Zustellung
folgenden Monats wirksam. Nimmt der Empfänger einer Jn
validenpension oder eines Ruhegeldes regelmäßig eine gleich
wertige Lohnarbeit wieder auf (oben V 26), so fällt die Rente
mit dem ersten Tage des folgenden Monats weg. Das gleiche
gilt entsprechend für die Kürzung der Pension (oben V 26 usw.).
Zu Unrecht gezahlte Beträge brauchen nicht zurückgefordert zu
werden.
Was ist für dieses Verfahren bemerkenswert?
Bei der Feststellung des Grades der Erwerbsfähigkeit kommt es
8« natürlich viel auf ärztliche Gutachten an. Wird von der Versiche
rung eine ärztliche Untersuchung oder eine Krankenhausbeob
achtung angeordnet, so ist der (vom Arbeitgeber zu bescheinigende)
Lohnaussall zu erstatten.