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Berufsgruppen herausgreifen und deren Todesursachen eingehend darstellen
oder umgekehrt einige wichtige Todesursachen nach Berufen bearbeiten.
Die Magistratsabteilung für Statistik hat sich für den letzteren Weg ent
schieden, weil
1. für die berufstätigen Personen einer ganzen Bevölkerungsklasse,
der versicherungspflichtigen Arbeiter, in der oben erwähnten Statistik der
Arbeiter-Krankenkassen bereits Material für Krankheits- und Todesursachen-
Statistik vorhanden ist,
2. die Erfassung der Sterblichkeit einer ganzen Berufsgruppe nicht
erschöpfend möglich gewesen wäre; denn die zur Zeit des Todes nicht
mehr berufstätigen Personen hätten nicht eingerechnet werden können,
auch wenn sie sich die Krankheit während der Berufstätigkeit zugezogen
oder sogar letztere wegen der Krankheit aufgegeben hätten.
Es kam auch die mehr technische Erwägung in Betracht, daß einzelne
Todesursachen sich nach den ärztlichen Diagnosen schärfer abgrenzen
lassen als die Berufe (Haupt- und Nebenbeschäftigung, Stellung im Berufe,
Familienglieder, häusliche Dienste u. s. w).
Daher wurden die Totenbeschauzettel des Jahres 1904 für die in
Wien wichtigste Todesursache Tuberkulose (getrennt in Lungen-
Gehirn- und sonstige Tuberkulose) und für die in neuester Zeit von der
medizinischen Wissenschaft mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgte
Krebskrankheit nach Berufen nebst Geschlecht und Alter aufgearbeitet.
Quelle der Wiener Sterblichkeits-Statistik.
Die Grundlage für die vorliegende statistische Arbeit bilden die
o o
Totenbeschauzettel (siehe die folgende Tabelle), die eigens für die Magi
stratsabteilung für Statistik von den Totenbeschauärzten ausgefüllt werden.*)
Sie bilden eine Abschrift des Totenbeschaubefundes, der als Nachweis gegen
über dem Totenbeschreibamte dient.
Für die genaue Angabe des Berufes auf dem für die Statistische
Magistratsabteilung bestimmten Formulare gelten die folgenden, in der
Kurrende des Statistischen Departements des Wiener Magistrates Zahl 96
vom Jahre 1884 enthaltenen Andeutungen:
I. Bei der Ausfüllung der Berufsrubrik in den Totenbeschaubefunden ist vor
allem anderen das Hauptaugenmerk daraut zu richten, daß diejenige Lebensstellung
des Verstorbenen verzeichnet werde, in welcher derselbe seinen Lebensunterhalt
gesucht hat.
1. Daraus ergibt sich zunächst, daß die Angabe eines bloßen Titels (kaiserl.
Rat, Gemeinderat, Bürger, Graf etc) oder eines akademischen Grades (Doktor der
Rechte, der Philosophie), oder eines nur zu gewissen Zeiten geltenden Verhältnisses
(Reservist, Reserveleutnant etc.) nicht genügen kann, weil hiemit wohl eine Lebens
stellung bezeichnet erscheint, nicht aber eine solche, in welcher der Verstorbene seinen
Lebensunterhalt gesucht hat. Auch die Ausdrücke „Privat“, „Privater“, sind aus
«) § 10 der Totenbeschauordnung für die k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien, Kundmachung
des k. k. Statthalters im Erzherzogtume Österreich unter der Enns vom 23. Juni 1900, L.-G.-BL Nr. 31 und
vom 21. Juli 1906, L.-G.-Bl. Nr. 62, und § 9 der Instruktion für die mit der Totenbeschau in Wien betrauten
städtischen Amtsärzte, Statthalterei-Kundmachung vom 23. .Tuh 1900, L.-G.-Bl. Nr. 39 und vom 21. Juli 1906,
L.-G.-Bl. Nr. 63.